Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

In Sachsen-Anhalt treten am Freitag, 4. März 2022, neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Kabinett hat dazu heute die 16.
Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar 2022
umgesetzt wird. Die neue Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie
sowie in Beherbergungsbetrieben. Dort gilt dann das 3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene
und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.


Bei „überregionalen Großveranstaltungen“ in geschlossenen Räumen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent
der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei
die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Es gilt das 2-G-Plus-Zugangsmodell.


Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter
Impfung (verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell) öffnen. Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das
verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden
Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Im Schulbetrieb wird ab 7.
März – wie bereits vom Bildungsministerium angekündigt – die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen.


Mit der neuen Verordnung wird der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten umgesetzt, um
bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Dabei wird trotz hoher Corona-Infektionszahlen die aktuelle Situation in den
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Die Infektionslage sowie die Belastung der Krankenhäuser und
Intensivstationen wird unabhängig von den jetzt anstehenden Lockerungen und Öffnungen weiter genauestens beobachtet.


Die 16. Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer
Novellierung des Gesetzes.

Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Allgemeinverfügung des Landkreis Harz zum Versammlungsverbot

Allgemeinverfügung des Landkreis Harz -Versammlungsbehörde-, zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und dem Vollzug bzw. die Einführung einer Impfpflicht

Der Landkreis Harz hat am 18. Februar 2022 als Versammlungsbehörde die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und gegen den Vollzug beziehungsweise die Einführung einer Impfpflicht erlassen. Der Vollzug des § 13 VersammlG LSA und der 15. EindV LSA gilt auf dem Gebiet des Landkreises Harz. Die Allgemeinverfügung erscheint im Sonderamtsblatt Nr. 07/2022 und ist sit dem 18.02.2022 im Internet unter www.kreis-hz.de in der Rubrik Harzer Kreisblatt eingestellt.

Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung

Folgende Änderungen der Eindämmungsverordnung gelten ab dem 18. Februar:

  • Es entfällt die 2G-Pflicht im Einzelhandel. Es entfällt die Nachweispflicht des Immunitätsstatus. Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Die 2G-Pflicht entfällt auch in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven sowie Autokinos und Tierhäusern. Hier soll künftig das 3G-Modell gelten.
  • Die aktuellen Kontaktempfehlungen für Geimpfte und Genesene werden aufgehoben. Für vollständig geimpfte Personen oder Genesene entfällt die Kontaktempfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen aufzuhalten.
  • Die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte und Nicht-Genesene werden gelockert. Die Regelung, nach der sich Angehörige eines Haushalts und bis zu zwei weitere Personen eines anderen Haushalts treffen dürften, wird aufgehoben. Stattdessen gilt folgendes: Private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte und Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens zehn Personen erlaubt. Diese Begrenzung gilt nicht bei privaten Treffen von zwei Haushalten, einschließlich der zu diesen Haushalten gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
  • Ab dem 04. März soll es weitere Lockerungsschritte geben, jedoch in Abhängigkeit von der Krankenhausbelastung. Dies betrifft insbesondere:
    • Lockerungen der Zugangsregelung im organisierten Sport und in der Gastronomie und Hotellerie.
    • Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen.
    • Öffnung von Diskotheken und Clubs.

Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Verabredung von Öffnungsschritten

Bundeskanzler Olaf Scholz hat gestern erneut mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Corona-Lage beraten. Bereits im Vorfeld des heutigen Treffens hat es eine Diskussion um ein Ende der Maßnahmen und Öffnungsschritte gegeben. Einige Länder haben das gestrige Treffen nicht abgewartet und bereits zuvor erste Schritte beschlossen. Die mit dem gestrigen Bund-Länder-Beschluss getroffenen stufenweisen Öffnungen sind der richtige Weg. Es braucht eine Exitstrategie. Wichtig ist, dass Öffnungsschritte und Stufen klar und in ihrem Rahmen einheitlich zwischen den Ländern verabredet werden. Dies ist für die Akzeptanz wichtig und für die Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehbar.

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022

Der Impfbus hält in der Gemeinde Nordharz.

Die nächste Möglichkeit für den Piks in der Gemeinde Nordharz gibt es am kommenden Freitag, den 21. Januar 2022. Von 10.00 – 14.00 Uhr hält der Impfbus des Landkreis Harz am Dorfgemeinschaftshaus (Hahnestraße 9/A) in Abbenrode. Neben Auffrischungsimpfungen gibt es dort ohne Anmeldungen auch Erst- und Zweitimpfungen. Verimpft wird vorwiegend der Impfstoff von Moderna. An einer Impfung interessierte Personen werden gebeten, wie üblich Krankenkassenkarte, Impfpass sowie die Einwilligungserklärung und den Anamnesebogen für eine COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Informationen dazu, wer geimpft werden kann, gibt es beim Landkreis harz unter https://www.kreis-hz.de/de/impfung.html

Unsere kommunale Impfstelle in Wasserleben haben am vergangenen Freitag etwas mehr als 150 Bürgerinnen und Bürger für eine Corona-Schutzimpfung aufgesucht. Ein nächster Termin steht gegenwärtig noch nicht fest.