Benutzungsregeln für den Sportbetrieb der Sportstätten in der Gemeinde Nordharz

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres gibt es neue Regelungen für den Betrieb der Sportstätten der Gemeinde Nordharz.
So soll es auch denjenigen Sportgruppen grundsätzlich wieder ermöglicht werden, in den kommunalen Sportstätten ihren Trainingsbetrieb aufzunehmen, in denen Kita- oder Schulsport stattfindet.
Dazu sind folgende Auflagen zu erfüllen:

1. Die Nutzung kommunaler Traininingsstätten beantragen Sie bitte mit folgendem

Antragsformular

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte schriftlich per Fax, E-Mail oder postalisch bei der Gemeinde Nordharz ein.

2. Sie warten auf Bestätigung durch die Gemeindeverwaltung und Einweisung durch den zuständigen Sachbearbeiter.

3. Sie oder ein von Ihrer Sportgruppe ernannter Hygienebeauftragter verpflichtet sich, die Teilnehmerliste für ihre jeweilige Nutzungszeit nach jeder Nutzung ordnungsgemäß auszufüllen und für 4 Wochen aufzubewahren.

4. Die Einhaltung der Benutzungsregeln sowie die Umsetzung der geforderten Desinfektionsmaßnahmen sind nach jeder Nutzung mit der Unterschrift durch den Verantwortlichen des Vereins / der Organisation zu bestätigen.
Dazu gehören:

  • Jede Trainingseinheit (entweder geteilt oder die gesamte Halle) darf von max. 50 Personen benutzt werden.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen sollte eingehalten werden.
  • Die Nies- und Hustenetikette ist zu wahren.
  • Regelmäßiges Händewäschen muss gewährleistet werden.
  • Die Toilettenräume sind einzeln zu betreten.
  • Zuschauer sind beim Trainingsbetrieb nicht zugelassen.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Erkältung/
    COVID 19 Erkrankung ist das Betreten der Sportstätte/
    Turnhalle untersagt.
  • Die Sportgruppen sind verpflichtet regelmäßig zu lüften und nach der Nutzung die Handkontaktflächen, Gemeinschaftssportgeräte und Sanitäranlagen zu desinfizieren.

Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.

Bestätigung für Sportbetrieb

Mit Verabschiedung der SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gehen neue Regelungen für den Sportbetrieb einher:

Darf ich auf und in öffentlichen Sportanlagen wieder Sport treiben?

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist gestattet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Von dieser Öffnung ausgenommen sind Sportstätten, die auch von Schulen oder Kindertagesstätten genutzt werden, da diese erhöhten Hygieneauflagen unterliegen.

Brauche ich eine Genehmigung?

Ja, die Nutzung der Sportstätte erfordert die Zustimmung des Betreibers der Anlage.
Bei Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft senden Sie bitte zur Aufnahme des Sportbetriebs der Verwaltung der Gemeinde Nordharz eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Regeln gern per Fax an Tel. 039451/600-50 oder E-Mail an

Welche Regeln sind einzuhalten?

  • Mindestens 1,5 m Abstand zwischen den anwesenden Personen einhalten
  • Hygieneanforderungen einhalten:
    • häufiges Händewaschen
    • Desinfektion und Reinigung von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der genutzten Sportgeräte
  • Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 begenzt
  • Für die Ausübung des Sports gelten die Empfehlungen des jeweiligen Spitzenverbandes als verbindlich
  • Keine Gefährdung von Risikogruppen
  • Ausgeschlossen sind Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung, Fieber oder Erkältungssymptomen sowie Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder Kontakt zu Reiserückkehrern hatten

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Allgemeinärztliche Sprechstunden in Veckenstedt entfallen

Die Sprechstunden in der Außenstelle Veckenstedt der Mediziner Dipl.-med. Anke Heine und Dr. med. Eugen Müller entfallen bis auf weiteres. Die Hausarztpraxis von Dr. med. Eugen Müller wird die Sprechzeiten nur noch in Ilsenburg abdecken. Die Hausarztpraxis von Dipl.-med. Anke Heine ist nur noch in Wasserleben erreichbar.

Patienten werden gebeten, sich ausschließlich telefonisch für Terminvereinbarung, Rezeptwünsche und AU-Scheine zu melden:

Dipl.-med. Anke Heine unter Tel. 039451 270

Dr. med. Eugen Müller unter 039452 8188