Heudeber: Neubau Feuerwehrhaus in der Gemeinde Nordharz 

 

 

Am Ortsrand von Heudeber ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Das geplante eingeschossige Gebäude besteht aus einem Sozialtrakt und einer Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2024 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EURI) gefördert. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung auf die förderfähigen Nettoinvestitionsausgaben gewährt. Der EURI beteiligt sich zu 100 % an den förderfähigen öffentlichen Nettoausgaben. Die Zuwendung beträgt 600.000 €.

 

Stapelburg: Albert-Schweitzer-Grundschule

 

 

Die Gemeinde Nordharz plante und modernisierte die Jungentoiletten in der Albert-Schweitzer-Grundschule in der Trift 1 in 38871 Nordharz / OT Stapelburg.

Hierbei wurden die alten Sanitärobjekte, die Fußbodenkonstruktion sowie die vorhandenen Grundleitungen abgebrochen.

Im Weiteren wurde eine Innendämmung an der Außenwand angebracht. Die Wände und der Fußboden wurden mit einem neuen Fliesenbelag versehen. Verbaut wurden eine neue Eingangstür, drei neue WC-Kabinen, eine neue GK-Unterdecke, Installationsvorwände und Rohrverkofferungen für Leitungen. Eine Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallation sowie die malermäßige Instandsetzung der Wand- und Deckenflächen ist erfolgt.

Die Baumaßnahmen wurden im Jahr 2020 umgesetzt.

Das Vorhaben wurde im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) RdErl. Des MB vom 4.6.2018 und 3.12.2018 – 35-813 47-10- gefördert. Hierbei wird eine Zuwendung in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung auf die förderfähigen Ausgaben i. H. v. 90 v. H. gewährt.