Allgemeinverfügung des Landkreis Harz -Versammlungsbehörde-, zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und dem Vollzug bzw. die Einführung einer Impfpflicht

Der Landkreis Harz hat am 18. Februar 2022 als Versammlungsbehörde die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und gegen den Vollzug beziehungsweise die Einführung einer Impfpflicht erlassen. Der Vollzug des § 13 VersammlG LSA und der 15. EindV LSA gilt auf dem Gebiet des Landkreises Harz. Die Allgemeinverfügung erscheint im Sonderamtsblatt Nr. 07/2022 und ist sit dem 18.02.2022 im Internet unter www.kreis-hz.de in der Rubrik Harzer Kreisblatt eingestellt.