Kreisstraße 1331 in Wasserleben ab 30. August gesperrt

Die Kreisstraße K 1331 im Verlauf des Rohrstiegs im Ortsteil Wasserleben wird in der Zeit vom 30. August bis 3. September 2021 in Höhe der Hausnummer 6 aufgrund von Arbeiten am Hauswasseranschluss für Schmutzwasser gesperrt.

Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung für Fahrzeuge aller Art.

Der Verkehr wird in dieser Zeit örtlich über Hauptstraße, Am Park, Beek, Gartenstraße, Kamp, Wernigeröder Straße und umgekehrt umgeleitet.

Schuljahr 2021/2022 – Schule im Regelbetrieb

Das Ministerium für Bildung hat mit dem Schulleiterbrief vom 20.08.2021 über die für den Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 gelten Maßnahmen
informiert.

Demnach starten im neuen Schuljahr alle Schulen im Regelbetrieb. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. Das Ministerium für Bildung weist darauf hin, dass der Regelbetrieb an den Schulen langfristig jedoch nur möglich ist, wenn die Grundregeln zur Testpflicht, zur Maskenpflicht und zum Impfen eingehalten werden.

Vierte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der 4. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.08.2021 die Regelung der 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung verlängert.

Die Verordnung tritt am 23.08.2021 in kraft und gilt bis zum 16.09.2021.

Mit der Änderungsverordnung haben die kreisfreien Städte und Landkreise bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen sie bei einer Inzidenz über 35 ergreifen, neben der Impfquote und der Sieben-Tage-Inzidenz die Belastung des Gesundheitswesens zu berücksichtigen.

Indikatoren, die einen Aufschluss über die Be- oder Auslastung des Gesundheitssystems geben, sind die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung und die Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten in den Krankenhäusern. In der Gesamtabwägung aller Indikatoren können die Landkreise und kreisfreien Städte auch von der in der Verordnung vorgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz von 35 abweichen. Damit können sie in Abwägung aller Indikatoren zum Beispiel eine Testpflicht für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (nicht für Physio-, Ergo-, Logopädie und Fußpflege), für Hotelgäste (alle 72 Stunden für touristische Übernachtungen) oder für Besuche in Krankenhäuser verordnen. Bisher war die Entscheidung über eine Anordnung oder Aufhebung von Testpflichten lediglich an das Unter- oder Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 geknüpft.

In der Verordnung werden weiterhin auch Testpflichten für Schülerinnen und Schüler geregelt. Nach den Sommerferien soll am ersten Schultag, in der zweiten und dritten Schulwoche nach Schulbeginn drei Mal wöchentlich und danach wieder wöchentlich zwei Mal getestet werden. Für Genesene und Geimpfte besteht dabei keine Testpflicht.

Mit der Verordnung wird zudem die Regelung, dass pro zehn Quadratmeter öffentlich zugänglicher Fläche nur ein Besucher Zugang hat, insbesondere für Kultur-, Sport- und Freizeitangebote aufgehoben. Bei Ladengeschäften und Einkaufszenten gilt die Beschränkung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche weiterhin.

Für die Durchführung von Großveranstaltungen gibt es Erleichterungen. So ist keine Genehmigung durch das Gesundheitsamt mehr notwendig. Die Kopplung an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 entfällt.

Dritte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der Dritte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.08.2021 die Regelung der 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung verlängert.

Die Verordnung tritt am 04.08.2021 in kraft und gilt bis zum 26.08.2021.

Die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zum Tragen eines Mund-nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen gelten fort.

Mit der Verlängerung der Verordnung über den 05.08.2021 hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden.

Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun den allgemeinen Kontaktempfehlungen. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr in den Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz.

Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.

Musikalischen Buchlesungen am 25. Juli in Veckenstedt

Urgroßmutters Erinnerungen aus Indien

Eine Musikalische Lesung mit Bildern aus Indien, Urenkel Daniel Schad liest und spielt Violine am Sonntag, den 25. Juli um 16.00 Uhr in der St. Martini Kirche Veckenstedt

Von 1891-1912 befand sich Susanna Schad an der Seite des protestantischen Missionars Friedrich Schad in Süd-Indien. Die Lesung wird mit historischen Fotos der Basler Mission und aus Familienarchiven illustriert. Dazwischen erklingt Musik für Violine Solo. Der Eintritt ist frei – Spenden für das Waisenhaus in Porayar, Tamil Nadu (Indien) werden aber gerne entgegen genommen.

Impfzentrum Wasserleben weiterhin in Bereitschaftsbetrieb

Am 21. Juli haben die vorerst letzten Zweit-Impftermine im Impfzentrum Wasserleben stattgefunden. Mit der Überführung der Corona-Schutzimpfungen in das Regelsystem an Betriebs- und Hausärzte wird auch das Impfzentrum Wasserleben in einen Bereitschaftsbetrieb versetzt. Bürgermeister Gerald Fröhlich ist dankbar für die Organisation der Termine durch den Landkreis Harz, allen ehrenamtlichen Helfern des DLRG für die Durchführung vor Ort und den Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung für die rasche Terminvergabe an die Bürger*innen sowie der Unterstützung im Impfzentrum. Als Gemeinde sind wir froh, den ersten großen Bedarf an Impfungen kurzfristig gedeckt haben zu können.

Nordharzer Feuerwehrleute leisten Hilfe im Flutgebiet

Am Montagmorgen sind 14 Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Abbenrode, Stapelburg und Wasserleben zusammen mit 100 weiteren Kameradinnen und Kameraden aus dem Landkreis Harz in das Flutgebiet des rheinland-pfälzischen Altenahr aufgebrochen. Mit insgesamt drei Fahrzeugen (1 Löschfahrzeug / 2 Mannschaftsfahrzeugen) nehmen sie Aufgaben wie Aufräumarbeiten, Keller leerpumpen und im schlimmsten Fall auch die Bergung von Opfern wahr. Ausgangspunkt für die Kameraden ist dafür der Nürburgring. Wir wünschen allen Kameradinnen und Kameraden eine sichere Heimkehr.

Pressemitteilung Land Sachsen-Anhalt vom 12.07.2021 + Bekanntmachung Landkreis Harz vom 13.07.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

nachstehend informieren wir Sie über die Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur vom 12.07.2021:

Sachsen-Anhalt ermöglicht Großveranstaltungen unter Auflagen

Insbesondere im Sport- und Kulturbereich werden künftig Veranstaltungen mit deutlich mehr Zuschauerinnen und Zuschauern möglich sein. Damit setzt Sachsen-Anhalt mit der aktuellen Eindämmungsverordnung den jüngsten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien um. Voraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz am Austragungsort einen Schwellenwert von 35 unterschreitet und die zuständige Gesundheitsbehörde zustimmt. Die zulässige Zuschauerzahl ist für die Veranstaltungsstätte anhand der jeweiligen örtlichen Kapazitäten festzulegen, wobei bei mehr als 5 000  Zuschauern nicht mehr als die Hälfte der bei Höchstbelegung der jeweiligen Veranstaltungsstätte zugelassenen Zuschauern der Zutritt gewährt werden darf. Insgesamt sind Veranstaltungen mit bis zu höchstens 25 000  Zuschauern erlaubt. Vorausgesetzt wird ein negatives Testergebnis, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung. Zudem ist ein Anwesenheitsnachweis zu führen, der regelmäßig über die Personalisierung von Tickets zu gewährleisten ist. Um die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen, sind vor Ort zusätzliche Vorkehrungen zu treffen wie der Ein- und Auslass über Time-Slots. Zuschauer haben auf den Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der am Sitzplatz abgenommen werden darf.

Die Änderung der 14. Eindämmungsverordnung tritt am 14. Juli 2021 Kraft und gilt bis zum 5. August 2021.

Weitere zentrale Änderungen:

Die Testpflicht wird in weiteren Bereichen gelockert. Landesweit genügt es zukünftig, in Hotels lediglich bei Ankunft ein negatives Testergebnis vorzulegen. Die Pflicht, sich während des Aufenthaltes alle 72 Stunden testen zu lassen, entfällt. Berufliche, dienstliche geschäftliche oder vergleichbare Veranstaltungen können mit bis zu 50 Teilnehmenden ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses stattfinden.

Zudem können die Landkreise und kreisfreien Städte weitere Ausnahmen von der Testpflicht regeln, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 an zehn aufeinander folgenden Tagen unterschreitet. Bei der Ermittlung des Zeitraumes kann die Zeit vor Inkrafttreten der neuen Verordnung berücksichtigt werden. Gelockert werden kann die Testpflicht in folgenden Einrichtungen und Angeboten:

Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte und Angebote der Mehrgenerationenhäuser
Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen
Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten
Indoor-Spielplätze
Saunen und Dampfbäder.
Bei Großveranstaltungen mit über 1 000 Besuchern kann hingegen nicht von der Testpflicht abgewichen werden.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Menschen in Sachsen-Anhalt, sich impfen zu lassen. „Impfungen sind wichtiger denn je. Zum einen bieten sie einen sehr guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung mit dem Coronavirus und zum anderen tragen sie zu einer nachhaltigen Eindämmung der Pandemie bei.“

„Wir bleiben bei unserem besonnenen Weg, Schritt für Schritt und angemessen auf die aktuelle pandemische Lage zu reagieren“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Unsere Anstrengungen müssen weiterhin auf das Erreichen einer höchstmöglichen Impfrate im Land gerichtet bleiben. Dabei sind wir mit nahezu zwei Millionen verabreichten Impfungen auf einem guten Weg“, so Grimm-Benne weiter.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf die Bekanntmachung des Landkreises Harz vom 13.07.2021

 

Bekanntmachung des Landkreises Harz vom 13.07.2021

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Lockerungen ab Sonntag, den 27.06.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

der Landkreis Harz informiert über weitere Lockerungen ab Sonntag, den 27.06.2021 wie folgt:

„Der Landkreis wird am 26. Juni eine Verordnung zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote erlassen. Grundlage hierfür sind die Regelungen der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an 10 aufeinander folgenden Tagen nach Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung am 17. Juni, kann ab dem Tag, der auf eine ortsübliche Bekanntgabe folgt, von der Testpflicht unter anderem bei Kulturveranstaltungen, in der Innengastronomie und beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports im geschlossenen Raum abgesehen werden.

Der Landkreis Harz wird von der Regelung Gebrauch machen und am 26. Juni 2021 eine entsprechende Verordnung erlassen und im Harzer Kreisblatt bekanntmachen.

Ab Sonntag, den 27. Juni 2021, ist für die folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote keine Vorlage eines negativen Testnachweises mehr notwendig:

1. bei außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen

2. in Kultureinrichtungen (Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten)

3. Stadt- und Naturführungen

4. bei der Innengastronomie

5. beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit- und Sportbäder sowie Fitness- und Sportstudios sowie Sportkursen) mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.

Die Verordnung ist zunächst bis zum 14.07.2021 gültig und hat damit die gleiche Geltungsdauer, wie die 14. Eindämmungsverordnung des Landes. Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Harz an drei aufeinanderfolgenden den Wert von 35 übersteigen, wäre die Verordnung durch den Landkreis wieder aufzuheben.“