Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

der Landkreis Harz informiert über weitere Lockerungen ab Sonntag, den 27.06.2021 wie folgt:

„Der Landkreis wird am 26. Juni eine Verordnung zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote erlassen. Grundlage hierfür sind die Regelungen der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an 10 aufeinander folgenden Tagen nach Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung am 17. Juni, kann ab dem Tag, der auf eine ortsübliche Bekanntgabe folgt, von der Testpflicht unter anderem bei Kulturveranstaltungen, in der Innengastronomie und beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports im geschlossenen Raum abgesehen werden.

Der Landkreis Harz wird von der Regelung Gebrauch machen und am 26. Juni 2021 eine entsprechende Verordnung erlassen und im Harzer Kreisblatt bekanntmachen.

Ab Sonntag, den 27. Juni 2021, ist für die folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote keine Vorlage eines negativen Testnachweises mehr notwendig:

1. bei außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen

2. in Kultureinrichtungen (Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten)

3. Stadt- und Naturführungen

4. bei der Innengastronomie

5. beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit- und Sportbäder sowie Fitness- und Sportstudios sowie Sportkursen) mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.

Die Verordnung ist zunächst bis zum 14.07.2021 gültig und hat damit die gleiche Geltungsdauer, wie die 14. Eindämmungsverordnung des Landes. Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Harz an drei aufeinanderfolgenden den Wert von 35 übersteigen, wäre die Verordnung durch den Landkreis wieder aufzuheben.“