Zweitimpftermin in Wasserleben

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

bitte beachten Sie, dass unser Impfzentrum in den Ortsteil Wasserleben umgezogen ist. Alle Zweitimpftermine, auch der am 22.06.2021 finden in der „alten Schule“ – Am Park 7 – in Wasserleben statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Landkreis Harz

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz

nachstehend finden Sie die Mitteilung des Landkreises Harz zur Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35:

„Die Corona-Lage im Landkreis Harz entspannt sich weiter. Am 10. Juni hat der Landkreis Harz den Wert von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Dies hat der Landkreis am 10.06.2021 festgestellt und im Sonderamtsblatt Nr. 13 bekanntgemacht.

Damit treten am 11. Juni aufgrund der Regelungen der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt entsprechende Lockerungen ein. Hierzu zählen unter anderem:

Es sind Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum für Mitglieder eines Hausstandes mit zehn weiteren Personen möglich, wobei die Personen aus mehreren Hausständen stammen können. Geimpfte, Genesene und Kinder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, werden nicht mitgezählt.

Für die Außengastronomie der Gaststätten entfällt die Testpflicht. Die zeitliche Beschränkung für die Bewirtung der Gäste im Innenbereich der Gaststätten ist ebenfalls hinfällig. Ein Verzehr von Speisen und Getränken ist auch im Umkreis von weniger als 50 Meter des Abgabeortes wieder möglich.

Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. Es ist sicherzustellen, dass sich jeweils nur ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche im Ladengeschäft aufhält.

Professionell organisierte Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte können wieder mit 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit 250 Personen im Freien durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür bleibt die Vorlage eines negativen Tests sowie eine Kontaktnachverfolgung.

Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Dabei wird die Anzahl der Besucher in geschlossenen Räumen auf maximal 250 Besucher und im Freien auf maximal 500 Besucher begrenzt. Hier bestehen weiterhin die Testpflicht sowie das Führen von Anwesenheitsnachweisen.

Bei der Durchführung von professionell organisierten Sportveranstaltungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen maximal 250 Besucher und im Freien auf maximal 500 Besucher zugelassen.

Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote der Mehrgenerationenhäuser dürfen für Gruppen bis höchstens 25 Personen öffnen. Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise.

Konzerte oder Proben von Gesangsgruppen und Chören sowie Orchestern und Musikgruppen sind im Freien und in hinreichend großen geschlossenen Räumen gestattet.

Öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen können für den Publikumsverkehr ohne Vorgabe der Gruppengröße geöffnet werden.

Freizeit- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Zugangsbeschränkung von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter. Bereiche, in denen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht garantiert werden kann, sollen geschlossen bleiben. Vorausgesetzt werden weiterhin Tests und Anwesenheitsnachweise. Bei Freibädern entfällt die Testpflicht. Auch Saunen können wieder geöffnet werden, wobei auf Aufgüsse verzichtet werden muss. Voraussetzung hierfür sind ebenfalls Tests und Anwesenheitsnachweise.

Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote dürfen wieder stattfinden. Für die Teilnehmenden gilt FFP2-Maskenpflicht. Vor dem erstmaligen Zutritt und dann alle 48 Stunden ist ein Test erforderlich. Zudem ist ein Anwesenheitsnachweis zu führen.

Streichelgehege und Tierhäuser in Zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks dürfen wieder öffnen. In Tierhäusern und anderen Gebäuden ist ein Test erforderlich, dies gilt nicht für Streichelgehege. Außenbereiche von Ferienparks dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports in geschlossenen Räumen ist ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet. Die Zahl der Personen ist auf eine Person je angefangene 20 Quadratmeter begrenzt. Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise.

Kurse in Fitness- und Sportstudios, in Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen stattfinden. Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 wieder überschreiten, treten die Regelungen des Paragrafen 13 Abs. 2 der 13. EindV LSA wieder außer Kraft. Die Gültigkeit anderer Regelungen der jeweils gültigen Landesverordnung bleibt hiervon unberührt.“

https://www.kreis-hz.de/de/aktuelles-landkreis-harz/inzidenzwert-stabil-unter-35-weitere-lockerungen-moeglich.html

Inzidenzwert unter 35

 

 

 

 

 

 

 

Impftermine der Gemeinde Nordharz

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

unsere Impfhotline ist vorübergehend außer Betrieb, da mit dem 09.06.2021 vorerst unser letzter Erst-Impftermin stattgefunden hat.

Sobald weitere Impftermine bekannt sind, werden wir Sie hierüber informieren.         

 

 

 

 

 

 

 

Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Harz

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz

nachstehend finden Sie die Mitteilung des Landkreises Harz zur Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50:

 

https://www.kreis-hz.de/de/datei/anzeigen/id/1480188,1167/bekanntmachung.pdf

 

Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Harz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen und damit verbundene weitere Lockerungen aufgrund der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Am 02.06.2021 hat der Landkreis Harz den Wert von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Dies hat der Landkreis am 02.06.2021 festgestellt und im Sonderamtsblatt Nr. 12 bekanntgemacht.

Damit treten am 03.06.2021 aufgrund der Regelungen des § 13 Absatz 1 & 4 der 13. EindV LSA entsprechende Lockerungen ein.

Hierzu zählen unter anderem:

Zusammenkünfte sind im öffentlichen und privaten Raum mit fünf Personen aus bis zu fünf Hausständen möglich. Es bleibt weiterhin dabei, dass Kinder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht mitgezählt werden.

Professionell organisierte Veranstaltungen für maximal 50 Teilnehmende sind möglich. Hierzu zählen unter anderem Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Tanzveranstaltungen können unter freiem Himmel für maximal 50 Teilnehmende zwischen 6 bis 22 Uhr durchgeführt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Angebote von Literatur- und Konzerthäusern, Theatern und Kinos dürfen mit 200 Gästen in geschlossenen Räumen sowie mit 300 Gästen im Freien zugelassen werden.

Sportveranstaltungen können wieder vor Publikum stattfinden. In geschlossenen Räumen ist die Zuschauerzahl auf 50 Personen und im Freien auf 100 Personen begrenzt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Der Zutritt zu den vorgenannten Angeboten und Veranstaltungen ist jeweils nur für Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnis sowie für vollständig Geimpfte oder Genesene möglich. Die Veranstaltenden haben einen Anwesenheitsnachweis zu führen. Zudem gelten nach wie vor die Hygiene- und Abstandsregeln. Auch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist in geschlossenen Räumen sowie auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien vorgeschrieben.

Bewohnerinnen und Bewohner von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dürfen zeitgleich von bis zu 5 Personen Besuch erhalten.

Die Kindertageseinrichtungen kehren in den Normalbetrieb zurück.

 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 wieder überschreiten, treten die Regelungen des Paragrafen 13 Abs. 1 der 13. EindV LSA wieder außer Kraft. Die Gültigkeit anderer Regelungen der jeweils gültigen Landesverordnung bleibt hiervon unberührt.

Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 01.06.2021 sind weitere Lockerungen vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschreitet.

 

 

 

 

Aktuelles zum Trainingsbetrieb im Freien und in geschlossenen Räumen

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz

nachstehend finden Sie die aktuellen Hinweise und Bekanntmachungen des Landkreises Harz unter welchen Voraussetzungen ein Trainingsbetrieb in unseren Sportstätten möglich ist:

Allgemeinde Informationen Landkreis Harz: (https://www.kreis-hz.de/de/aktuelle-informationen-1584944219/ausserkrafttreten-der-sog-bundesnotbremse-28b-ifsg.html)

Sport: Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen wiederum alle Personen einen Test.

 

Bei einem Absinken der 7-Tage-Inzidenz auf 50 (an 5 aufeinander folgenden Tagen) sind weitere Lockerungen vorgesehen:

Weiterhin sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich – zugelassen. Es besteht weiterhin eine Testverpflichtung und die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung.

 

Ausführungen zur 13. EindämmungsVO Landkreis Harz: (https://www.kreis-hz.de/de/allgemeinverfuegungen-und-erlasse/13-sars-cov-2-eindaemmungsverordnung-und-bussgeldkatalog.html)

Sport: Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test.

Im Innenbereich ist nun auch der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test.

Sinkt die Inzidenz unter 50, sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer zugelassen – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich, auch hier mit Test und Kontaktnachverfolgung.

Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.

 

Die Feststellung des 5-Tage-Inzidenzwertes von unter 50, erfolgt durch den Landkreis Harz. Nachzulesen u. a. auf  https://www.kreis-hz.de/de/aktuelle-informationen-1584944219.html