Nohberg-Stiftung verteilt kleinen Obolus an Schulkinder
Alle Danstedter Kinder von der 1. bis zur 8. Klasse dürfen sich am Dienstag, 21. Dezember, von 17 bis 18 Uhr im Gemeindebüro Danstedt 2,00 Euro abholen. Gezahlt wird der kleine Obolus aus dem Nohberg-Vermächtnis, auf dem diese Danstedter Tradition fußt. Kinder, die die Grundschule Heudeber besuchen, brauchen nicht zu dem Termin erscheinen. Sie erhalten ihren Betrag über die Grundschule.
Unser 6. Nordharzbote erscheint am 18. Dezember!
Offene Impfaktion am 15. Dezember 2021 in Wasserleben
In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.
Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.
Der nächste Impftermin in der Gemeinde Nordharz ist Freitag, der 14. Januar 2022 von 09.00 – 18.00 Uhr.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
Ab dem 13. Dezember gilt für Besuche in der Gemeindeverwaltung die 3G-Regel
Die Gemeindeverwaltung Nordharz bleibt weiterhin erreichbar und kann weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden – besonders für Anliegen des Einwohnermeldeamtes, Ordnungsamtes oder Standesamtes. Für Besucherinnen und Besucher der Verwaltung gilt dann ab Montag, 13. Dezember 2021, die 3G-Regel. Dadurch wollen wir angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucher und Besucherinnen erhöhen. Ab Montag wird für den Zutritt zu den Dienstgebäuden von Besucherinnen und Besuchern demnach ein Nachweis einer Immunisierung (genesen oder geimpft) oder die Vorlage eines negativen Tests verlangt (3G-Regel).
Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert. Der Nachweis eines negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten.
Darüber hinaus gelten in den Verwaltungsgebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten – mindestens 1,5 Meter, Hygiene und grundsätzlich Maske tragen). Die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Husten- und Niesetikette, sind zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zum Gebäude untersagt.
Sonderamtsblatt Nr. 25 und Nr. 26 des Landkreises Harz
Der Landkreis Harz hat heute am 26. November 2021 die Rechtsverordnung zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodells (Geimpfte und Genesene mit zusätzlicher Testung) auf dem Gebiet des Landkreises Harz (RV2GPlusHz) erlassen.
Sonderamtsblatt 25. November 2021
Der Landkreis Harz hat zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie die Rechtsverordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten im Landkreis Harz erlassen.
Offene Impfaktion am 01. Dezember 2021 in Wasserleben
Am Mittwoch, den 01. Dezember 2021 wird es im Gebäude der ehemaligen Wilhelm-Busch-Schule, Am Park 7, 38871 Nordharz / OT Wasserleben einen Impftermin geben.
In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.
Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.
Ein weiterer Impftermin ist Mittwoch, der 15. Dezember 2021, ebenfalls von 09.00 – 18.00 Uhr.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
Kurzgefasst: Bau- und Vergabeausschuss vom 24.11.2021
Landkreis Harz erlässt II. Allgemeinverfügung zu COVID-19 Erkrankten
Der Landkreis Harz erlässt aufgrund §28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetz eine II. Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderung von COVID-19 Krankheitsverdächtigen und Erkrankten. Beschrieben werden weitere Maßnahmen, wie sich Infizierte, Personen mit Krankheitsanzeichen und Personen, die engen Kontakt zu Infizierten hatten verhalten sollen.
Gelbe Säcke in Langeln
Neue Ausgabestelle für die gelben Säcke im Ortsteil Langeln!
Diese erhaltet Sie zukünftig im Café und Restaurant Nußbaum in der Faktoreistraße 4, 38871 Nordharz / OT Langeln.
Alle Ausgabestellen in Gemeinde Nordharz finden Sie HIER