Kurzgefasst: Bau- und Vergabeausschuss vom 24.11.2021

Zum Bau- und Vergabeausschuss am vergangenen Mittwoch lagen für die Gemeinde Nordharz keine Bauanträge vor – informiert hat Leiter des Bauamts, Sven Scharfe, zu den Vorhaben in den angrenzenden Städten und Kommunen. Abgestimmt hat der Ausschuss über die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Planung eines Erweiterungsbaus zum Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Abbenrode und zur Planung einer Mehrzweckhalle im Ortsteil Heudeber. Für beide Beschlussvorlagen wurde einstimmig mit Ja votiert.

Gelbe Säcke in Langeln

Neue Ausgabestelle für die gelben Säcke im Ortsteil Langeln!

Diese erhaltet Sie zukünftig im Café und Restaurant Nußbaum in der Faktoreistraße 4, 38871 Nordharz / OT Langeln.

Alle Ausgabestellen in Gemeinde Nordharz finden Sie HIER

15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (Notverkündung)

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in ihrer Kabinettssitzung am 23.11.2021 weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und
das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz (siehe unter I.).
Die Maßnahmen haben in die Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Eingang gefunden. Die Verordnung tritt heute am 24.11.2021 in Kraft.

Hinzuweisen ist darauf, dass das 2-G-Zugangsmodell für Innenräume nun weitgehend verpflichtend wird, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell.  Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt wird ab dem 25.11.2021 für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben.

15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (Notverkündung)

Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

Gemeinde Nordharz unterzeichnet Konzessionsvertrag mit der Avacon

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.06.2021 der Vergabe des Wegenutzungsrechts für die Stromversorgung für 10 Jahre, beginnen ab dem 02.02.2022 an das Unternehmen Avacon zugestimmt hat, haben vor kurzem Bürgermeister Gerald Fröhlich, Danstedt Ortsbürgermeister Armin Lidke sowie Amtsleiter für Finanzen Antje Heuschkel den Konzessionsvertrag mit der Avacon Netz GmbH unterzeichnet.
 
Ein Konzessionsvertrag wird in der Energiewirtschaft zwischen dem Netzbetreiber und der Kommune abgeschlossen. Er regelt das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung von Strom, Gas oder Wasserleitungen im Gemeindegebiet.
© Gemeinde Nordharz

Ergebnisse der MPK mit Bundeskanzlerin Merkel zur Corona Pandemie am 18.11.2021

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben gestern Abend über die sich weiter zugespitzte Corona Lage beraten und einen neuen Beschluss gefasst Beschluss der Videokonferenz. Als zentrales Ergebnis haben die Bundesländer beschlossen, eine Impflicht für beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Bereichen mit Kontakt zu vulnerablen Personen vorzuschreiben. Außerdem soll am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr künftig 3G gelten. Wir gehen davon aus, dass die dazugehörige Regelungen durch den Bund getroffen werden.

Weiterhin haben Bund und Länder einheitliche Corona-Maßnahmen verabredet, etwa die flächendeckende Einführung von 2G, sollten die Schwellenwerte von 3, 6 oder 9 bei der Hospitalisierungsrate überschritten werden. Diese Corona- Schutzmaßnahmen müssen durch Landesrecht umgesetzt werden.

 

Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung am 04.10.2021 unterzeichnet. Diese Verordnung wird am 06.10.2021 verkündet und am 07.10.2021 in Kraft treten.

Die bestehende 14. Corona-Vorordnung wäre im Ablauf den 07.10.2021 außer Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung wird die bestehende 14. Corona-Verordnung bis zum 12.11.2021 verlängert. Inhaltliche Veränderungen sind nicht vorgesehen, in der Verordnung werden lediglich die Bezeichnungen der Ministerien den neuen Ressortzuschnitten angepasst.

Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung