Mit Inkrafttreten der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entfällt die Zugangsbeschränkung in den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Nordharz nach der 3-G-Regel.

Die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen bleibt bestehen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in den vergangenen Monaten möchten wir Sie auch weiterhin bitten, bei Besuchen in der Verwaltung vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.