Was gibts Neues?
Was gibts Neues?
- Aktuelles zur Gartenabfallverbrennverordnung 11. September 2021 | 09:00 Im Herbst 2021 ist das Verbrennen von Gartenabfällen in einigen Gemarkungen des Landkreises Harz erlaubt. Grundlage dafür bildet die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz, die alle ausführlichen Regelungen enthält. Folgende Kurzübersicht soll… weiterlesen
- Am Sonntag ist »Tag des offenen Denkmals« 10. September 2021 | 09:00 Ist es wirklich so, wie es auf den ersten Blick erscheint? Denkmale spielen mit unseren Sinnen, imitieren wertvolle Materialien oder sind Zeugnisse geheimnisvoller Legenden. Das Motto des diesjährigen »Tag des… weiterlesen
- Erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause 9. September 2021 | 15:00 Veckenstedt. Am Mittwoch, den 09. September, ist der Gemeinderat der Gemeinde Nordharz im Sitzungssaal neben der Bauernstube in Veckenstedt zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammengetreten. Grünes Licht für… weiterlesen
- Ortschaftsrat in Veckenstedt für Sitzung zusammengekommen 8. September 2021 | 11:42 Coronabedingt konnte der Ortschaftsrat Veckenstedt seit fast einem Jahr nicht persönlich für eine Sitzung zusammenkommen. Gestern Abend, am 07. September, war es dann erstmals wieder möglich! Beraten wurde in der… weiterlesen
- Unser vierter Nordharzbote erscheint am 04. September! 1. September 2021 | 09:44 Spätestens bis zum 04. September ist die 4. Ausgabe unseres Nordharzboten druckfrisch bei Ihnen im Briefkasten. Das Amtsblatt der Gemeinde jetzt schon online lesen? Einfach dem Link folgen: Nordharzbote 04_2021 weiterlesen
- Saison endet im Ilsestrandbad Wasserleben am 05. September 2021 31. August 2021 | 17:19 Die Badesaison im Ilsestrandbad von Wasserleben endet 10 Tage früher als sonst üblich. Eigentlich war das Saisonende wie in jedem Jahr für den 15. September geplant, doch die niedrigen zweistelligen… weiterlesen
- Kreisstraße 1331 in Wasserleben ab 30. August gesperrt 24. August 2021 | 15:07 Die Kreisstraße K 1331 im Verlauf des Rohrstiegs im Ortsteil Wasserleben wird in der Zeit vom 30. August bis 3. September 2021 in Höhe der Hausnummer 6 aufgrund von Arbeiten… weiterlesen
- Schuljahr 2021/2022 – Schule im Regelbetrieb 23. August 2021 | 14:48 Das Ministerium für Bildung hat mit dem Schulleiterbrief vom 20.08.2021 über die für den Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 gelten Maßnahmen informiert. Demnach starten im neuen Schuljahr alle Schulen im… weiterlesen
- Vierte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung 23. August 2021 | 14:46 Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der 4. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.08.2021 die Regelung der 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung verlängert. Die Verordnung tritt am 23.08.2021 in kraft und… weiterlesen
Anpassungen der Regelungen in den Schulhorten
Sehr geehrte Eltern, werte Nutzerinnen und Nutzer unserer Kindereinrichtungen und Horte,
am Anfang dieser Woche erreichte uns u.a. der Elternbrief unserer Sozialministerin, in welchem erneut auf die verstärkten Schutzmaßnahmen in unseren Kindereinrichtungen und Horten hingewiesen wird. Diesen finden Sie im Nachgang zu dieser Mitteilung.
Hierbei wurden die Schutzmaßnahmen für den Besuch der Schule und des Hortes angeglichen. Demnach ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung der Hortkinder, nun auch wie beim Schulbesuch verpflichtend, sofern keine Trennung der einzelnen Gruppen vorgenommen werden kann.
Auch wenn dies gerade bei den Jüngeren zum Teil zu viel Unverständnis führen kann, so sollten wir in dieser Zeit versuchen, den Vorgaben so gut wie möglich gerecht zu werden, um die Kinder zu schützen und eventuellen Schließungen von unseren Schulen oder Quarantänezeiten durch entstandene Infektionen entgegenzuwirken.
Ich bitte Sie hierfür um Ihre Unterstützung.
Bitte bleiben Sie gesund!
Herzlichst Ihr
Gerald Fröhlich
Bürgermeister
Gemeinde Nordharz
Hinweis auf die geltenden Regeln in der Pandemielage
Liebe Nordharzerinnen und Nordharzer, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in Anbetracht noch immer steigender Infektionszahlen und mit Blick auf das vermutlich gute Wetter am Wochenende, möchte ich mich heute nochmals mit der dringenden Bitte an Sie wenden, auch und insbesondere in den kommenden Tagen, sich weiterhin diszipliniert an die bestehenden Abstandsregeln zu halten. Auch wenn es jedem Einzelnen von uns zugegebenermaßen schwer fallen dürfte, sich erneut in das gesteigerte soziale Distanzverhalten (bitte nur Treffen mit Personen aus max. 2 Haushalten und dann max. 10 Personen) zu begeben, so ist dies in diesen Tagen wichtiger denn je.
Besonders möchte ich Sie, werte Eltern, auf die Abstandsregeln auf unseren Spielplätzen aufmerksam machen. Gerade Kinder bedürfen hier der Begleitung und der Aufmerksamkeit ihres Verhaltens durch die Eltern. Bitte achten Sie darauf, dass sowohl die Kinder als auch Erwachsene die Abstandsregeln beim Aufenhalt auf den Spielplätzen einhalten.
Ich verbinde diesen Aufruf mit der Hoffnung, dass sich die Lage baldmöglichst wieder entspannt.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin Gesundheit und für die kommende Zeit alles Gute!
Herzlichst Ihr
Gerald Fröhlich Bürgermeister Gemeinde Nordharz
Aktuelle Informationen zur 2. Veränderungsverordnung
Liebe Nordharzerinnen und Nordharzer,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Corona-Infektionsgeschehen bestimmt weiterhin große Teile des privaten und gesellschaftlichen Lebens. Es ist für uns alle eine Herausforderung, die wir vermutlich in dem derzeitigen Ausmaß und der langen Zeit des Andauerns nicht erwartet hatten.
Mit Stand vom 04.11.2020 gab und gibt es in der Gemeinde Nordharz seit März 2020 insgesamt 20 registrierte Infektionsfälle. Davon gelten 7 als aktive Fälle. Die übrigen werden als wieder genesen bezeichnet.
Diese Zahlen machen Hoffnung. Gleichzeitig können und sollten diese Zahlen für alle Nordharzerinnen und Nordharzer jedoch auch Motivation sein, weiterhin mit dem persönlichen Verhalten jeder und jedes Einzelnen daran mitzuarbeiten, dass die Situation auch über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel in der Gemeinde Nordharz so zuversichtlich bleibt.
Mit Blick auf die seit Montag (02.11.2020) neuerlich geltenden und vor allem weit reichenden Kontaktbeschränkungen, möchte ich mich aus diesem Grund mit der Bitte an Sie alle wenden, gerade jetzt die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln weiterhin zu beherzigen und insbesondere auf das Zusammentreffen mehrerer Personen und das gemeinsame Beisammensein vorerst zu verzichten.
Auch wenn es eine uns liebgewordene Tradition ist, neben vielen anderen gesellschaftlichen Anlässen, sich zum Beispiel für die Martinsumzüge mit Kindern und Eltern zu treffen oder am Volkstrauertag im 75. Jahr nach Ende des 2. Weltkrieges gemeinsam den Opfern zu gedenken, so ist dies in diesem Jahr leider alles nicht in der gewohnten Form möglich.
Ebenso können in diesem Jahr keine Senioren- oder andere Weihnachtsfeiern im November stattfinden, so dass uns ein großer Teil ganz wichtiger sozialer Kontakte und emotionaler Erlebnisse fehlen wird.
Wenn es uns jedoch gelingt, uns auf diese schmerzlichen Einschnitte einzustellen und das Beste aus der Situation zu machen, dann bin ich und Sie hoffentlich auch, positiv auf das kommende Frühjahr gestimmt, in welchem wir vermutlich alle wieder zu einer weitestgehenden Normalität unseres Miteinanders zurückkehren können.
Mein Team der Verwaltung und ich stehen Ihnen natürlich weiterhin gern für Anregungen, Fragen und Hinweise unter der Tel-Nr.: 039451/600-0 zur Verfügung. Das Gesundheitsamt des Landkreises Harz ist unter der Ruf-Nr.: 03941/5970-5555 zu erreichen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele positive Gedanken und Gefühle und natürlich Gesundheit!
Ihr Gerald Fröhlich
Bürgermeister Gemeinde Nordharz
Verordnung zur Änderung der achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Nachfolgend finden Sie die Änderungen der achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie der siebten SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung .
Die Verordnung tritt ab dem morgigen Donnerstag, 29.10.2020 in Kraft.
Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Siebte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
8. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Außerdem tritt ab heutigem Dienstag, 15.09.2020, die 6. ÄnderungsVO zur QuarantäneVO in Kraft.
Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen
Liebe Eltern in der Gemeinde Nordharz,
zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Nordharz wendet sich der Bürgermeister Gerald Fröhlich an Sie in folgendem Elternbrief.
Benutzungsregeln für den Sportbetrieb der Sportstätten in der Gemeinde Nordharz
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres gibt es neue Regelungen für den Betrieb der Sportstätten der Gemeinde Nordharz.
So soll es auch denjenigen Sportgruppen grundsätzlich wieder ermöglicht werden, in den kommunalen Sportstätten ihren Trainingsbetrieb aufzunehmen, in denen Kita- oder Schulsport stattfindet.
Dazu sind folgende Auflagen zu erfüllen:
1. Die Nutzung kommunaler Traininingsstätten beantragen Sie bitte mit folgendem
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte schriftlich per Fax, E-Mail oder postalisch bei der Gemeinde Nordharz ein.
2. Sie warten auf Bestätigung durch die Gemeindeverwaltung und Einweisung durch den zuständigen Sachbearbeiter.
3. Sie oder ein von Ihrer Sportgruppe ernannter Hygienebeauftragter verpflichtet sich, die Teilnehmerliste für ihre jeweilige Nutzungszeit nach jeder Nutzung ordnungsgemäß auszufüllen und für 4 Wochen aufzubewahren.
4. Die Einhaltung der Benutzungsregeln sowie die Umsetzung der geforderten Desinfektionsmaßnahmen sind nach jeder Nutzung mit der Unterschrift durch den Verantwortlichen des Vereins / der Organisation zu bestätigen.
Dazu gehören:
- Jede Trainingseinheit (entweder geteilt oder die gesamte Halle) darf von max. 50 Personen benutzt werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen sollte eingehalten werden.
- Die Nies- und Hustenetikette ist zu wahren.
- Regelmäßiges Händewäschen muss gewährleistet werden.
- Die Toilettenräume sind einzeln zu betreten.
- Zuschauer sind beim Trainingsbetrieb nicht zugelassen.
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer Erkältung/
COVID 19 Erkrankung ist das Betreten der Sportstätte/
Turnhalle untersagt. - Die Sportgruppen sind verpflichtet regelmäßig zu lüften und nach der Nutzung die Handkontaktflächen, Gemeinschaftssportgeräte und Sanitäranlagen zu desinfizieren.
Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.
