Burgberg-Linde in Stapelburg umgestürzt
Der Impfbus hält in der Gemeinde Nordharz.
Die nächste Möglichkeit für den Piks in der Gemeinde Nordharz gibt es am kommenden Freitag, den 21. Januar 2022. Von 10.00 – 14.00 Uhr hält der Impfbus des Landkreis Harz am Dorfgemeinschaftshaus (Hahnestraße 9/A) in Abbenrode. Neben Auffrischungsimpfungen gibt es dort ohne Anmeldungen auch Erst- und Zweitimpfungen. Verimpft wird vorwiegend der Impfstoff von Moderna. An einer Impfung interessierte Personen werden gebeten, wie üblich Krankenkassenkarte, Impfpass sowie die Einwilligungserklärung und den Anamnesebogen für eine COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Informationen dazu, wer geimpft werden kann, gibt es beim Landkreis harz unter https://www.kreis-hz.de/de/impfung.html
Unsere kommunale Impfstelle in Wasserleben haben am vergangenen Freitag etwas mehr als 150 Bürgerinnen und Bürger für eine Corona-Schutzimpfung aufgesucht. Ein nächster Termin steht gegenwärtig noch nicht fest.
Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 17.01.2022 die Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und verkündet. Die Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 18.01.2022 in Kraft. Sie gilt bis zum 28.01.2022. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Regelungen verlängert. Der Bußgeldkatalog wurde nicht geändert.
Pressemitteilung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Chris Müller verstärkt seit Jahresbeginn das Amt für Ordnung und Soziales
Weihnachtsbäume entsorgen
Offene Impfaktion am 14. Januar 2022 in Wasserleben
In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.
Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff