Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

mit Stichtag 15.05.2022 findet der durch die EU beschlossene und durch Bundes- und Landesgesetz angeordnete Zensus 2022 (Volkszählung) statt.

Wenn Sie für die direkte Befragung ausgewählt wurden, so sind Sie nach dem Gesetz zur Auskunft verpflichtet. Es wird sodann in den kommenden Tagen (ab 15.05.2022) ein Erhebungsbeauftragter der Stadt Wernigerode Sie aufsuchen und einen Fragebogen überreichen.

Der Erhebungsbeauftragte ist im Auftrag der Stadt Wernigerode unterwegs und wird sich mit dem Ausweis legitimieren. Lassen Sie sich in jedem Fall diesen Ausweis zeigen, um Betrügern keine Chance zu geben.

Der Erhebungsbeauftragte wird den Fragebogen überbringen, mit Ihnen ein Interview führen bzw. Ihnen beim Ausfüllen des Bogens behilflich sein. Für auftretende Fragen ist er Ihr Ansprechpartner. Die Erhebungsbeauftragten sind zur strengsten Geheimhaltung der erworbenen Kenntnisse verpflichtet. Insofern Sie den Bogen nicht sofort mit dem Beauftragten zusammen oder auf andere Art und Weise ausfüllen (online ausfüllen, bzw. selbst zur Erhebungsstelle ins Rathaus Wernigerode bringen oder schicken), holt der Erhebungsbeauftragte den Bogen bei Ihnen wieder ab.

Wir bitten Sie, den Erhebungsbeauftragten bei seiner Tätigkeit zu unterstützen, um ein eventuelles Mahn- und Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen die Erhebungsstelle im Wernigeröder Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer 211 (Tel.: 039451 / 654 474) zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme an der Volkszählung 2022 und die damit verbundenen Bemühungen.

Informationen zum Zensus