Eine großartige Spende in Höhe von 1.000 EUR für eine geplante Seilrutsche auf dem Kinderspielplatz in Veckenstedt nahmen heute Vertreter des Landmarkts und der Gemeinde Nordharz vom Landschulheim Grovesmühle & Grundschule am Kirchplatz entgegen. Vielen herzlichen Dank für diese bemerkenswerte Unterstützung!
Die Landesregierung hat gestern die Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde gestern verkündet und tritt heute, am 14.09.2021, in Kraft.
Die Verordnung enthält im Wesentlichen eine neue Regelung in §2a, die das 2-G-Zugangsmodell für Geimpfte und Genesene regelt. Im Weiteren wird die Regelung in §17 zu den Modellregion gestrichen.
Im Herbst 2021 ist das Verbrennen von Gartenabfällen in einigen Gemarkungen des Landkreises Harz erlaubt. Grundlage dafür bildet die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz, die alle ausführlichen Regelungen enthält.
Folgende Kurzübersicht soll Ihnen eine Hilfestellung zur Einschätzung sein, ob eine Verbrennung Ihrer Gartenabfälle grundsätzlich möglich wäre:
Wo darf verbrannt werden?
Auf privat genutzten Gartengrundstücken in häuslichen Kleingärten, Kleingartenanlagen bzw.-Gartensparten, auf denen die zu verbrennenden Gartenabfälle angefallen sind, ist das Verbrennen in den entsprechenden Gemarkungen erlaubt. In welcher Gemarkung verbrannt werden darf, entnehmen sie aus der beigefügten Liste Gemarkungen VerbrennVO.
Wann darf verbrannt werden?
15. Oktober – 30. November 2021
Montag bis Freitag von 08:00 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr 14:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.
Was darf verbrannt werden?
Trockene Gartenabfälle, wie zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile, Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten.
Was ist beim Verbrennen zu beachten?
Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden.
Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben, 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien. Befinden sich Klein- und Hausgärten innerhalb der Mindestsicherheitsabstände, so haben diese einen anderen Entsorgungsweg für die Gartenabfälle z. B. im Rahmen der Sammelaktion der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) zu finden.
Wer hilft bei Fragen?
Bei Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallbehörde gern zur Verfügung. Diese sind wie folgt zu erreichen: Tel.: 03941/5970-5764; -5793 oder -5760. E-Mail:
Gibt es Ausnahmen dieser Regelungen ?
Außerhalb dieser Regelung (andere Zeiträume, Gemarkungen oder Baum- und Strauchschnitt, welcher nicht von privaten Haus- und Kleingärten stammt) können für besondere Einzelfälle Ausnahmen für die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt zugelassen werden, zum Beispiel wenn eine anderweitige Entsorgung dieser Abfälle unverhältnismäßig wäre oder nur durch Verbrennen eine Ausbreitung von bestimmten Krankheitserregern oder Pflanzenschädlingen unterbunden werden kann. Anträge dafür werden durch die zuständigen Mitarbeiter im Einzelfall geprüft, für die Erteilung einer solchen Genehmigung können Kosten entstehen, die der Antragsteller zu zahlen hat.
Bei Fragen zu möglichen Anträgen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Regelungen der Gartenabfallverbrennungsverordnung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallbehörde des Landkreises Harz zur Verfügung ( Tel.: 03941/5970-5764; -5793 oder -5760; E-Mail: ).
Ist es wirklich so, wie es auf den ersten Blick erscheint? Denkmale spielen mit unseren Sinnen, imitieren wertvolle Materialien oder sind Zeugnisse geheimnisvoller Legenden. Das Motto des diesjährigen »Tag des offenen Denkmals« Sein & Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege. Eine Übersicht, welche Denkmale in unserer Gemeinde geöffnet sind, haben wir zusammengestellt:
Am Mittwoch, den 09. September, ist der Gemeinderat der Gemeinde Nordharz im Sitzungssaal neben der Bauernstube in Veckenstedt zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammengetreten.
Grünes Licht für die »Wasche« in Danstedt. Nach vielen Jahren des Ringens um das Vorhaben beginnt noch in diesem Jahr die anteilige Umgestaltung der Gewässer Rottebach / Landgraben innerhalb von Danstedt. Ziel ist der Entfall der früheren Pferdewäsche, welches heute als Schlammfangbecken dient, die Umgestaltung als Vereinigungsbauwerk von Rottebach und Landgraben und die Erneuerung der Brücke in der Büchenstraße. Weiterhin ist der Rückbau des Betongerinnes »Wasche« sowie die Neugestaltung der dort befindlichen Kanäle, Schächte und Zuläufe geplant.
Thema war unter anderem auch die Stellennachbesetzung der Leitung des Amtes für Finanzen. Durch den Wechsel der Amtsleiterin für Haushalt und Finanzen sucht die Gemeindeverwaltung Nordharz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge für diese Stelle.
Viel Positives zum Fortschritt bei der digitalen Erschließung der drei Grundschulstandorte der Gemeinde. Das durch den DigitalPakt Schule zu 90% geförderte Projekt wurde bis auf wenige Arbeiten in den vergangenen Sommerferien umgesetzt. Ziel war es, alle Räume mit W-Lan auszustatten, um allen Schülern zukünftig eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.
Coronabedingt konnte der Ortschaftsrat Veckenstedt seit fast einem Jahr nicht persönlich für eine Sitzung zusammenkommen. Gestern Abend, am 07. September, war es dann erstmals wieder möglich! Beraten wurde in der Bauernstube bis spät in den Abend über verschiedenste Grundstücksangelegenheiten, die jährlichen Zuschüsse für die örtlichen Vereine und die veränderte Verkehrssituation in Veckenstedt.
Die Badesaison im Ilsestrandbad von Wasserleben endet 10 Tage früher als sonst üblich. Eigentlich war das Saisonende wie in jedem Jahr für den 15. September geplant, doch die niedrigen zweistelligen Lufttemperaturen, die für die nächsten Tage gemeldet sind, lassen die Wassertemperatur weiter sinken, sodass das Saisonende auf den 05. September vorgezogen wird. Corona-bedingt konnte das Ilsestrandbad ohnehin erst am 12. Juni in eine bereits verkürzte Saison starten. Und leider war auch das Wetter in diesem Jahr größtenteils alles andere als Freibad tauglich. Geprägt von eher durchwachsenem Sommerwetter und wenig Sonnentagen gab es kaum schöne zusammenhängende Wochen. Dennoch verzeichnet das Bad eine stabile Gästezahl und eine treue Schwimmgemeinde. Noch bis zum nächsten Sonntag haben Frühschwimmer von 08.30 – 10.00 Uhr die Möglichkeit ihre morgendlichen Bahnen zu ziehen. Alle Wasserratten haben außerdem von 13.00 – 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag ab 11.00 Uhr noch einmal die Chance auf das kühle Nass.
Die Kreisstraße K 1331 im Verlauf des Rohrstiegs im Ortsteil Wasserleben wird in der Zeit vom 30. August bis 3. September 2021 in Höhe der Hausnummer 6 aufgrund von Arbeiten am Hauswasseranschluss für Schmutzwasser gesperrt.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung für Fahrzeuge aller Art.
Der Verkehr wird in dieser Zeit örtlich über Hauptstraße, Am Park, Beek, Gartenstraße, Kamp, Wernigeröder Straße und umgekehrt umgeleitet.
Das Ministerium für Bildung hat mit dem Schulleiterbrief vom 20.08.2021 über die für den Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 gelten Maßnahmen
informiert.
Demnach starten im neuen Schuljahr alle Schulen im Regelbetrieb. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. Das Ministerium für Bildung weist darauf hin, dass der Regelbetrieb an den Schulen langfristig jedoch nur möglich ist, wenn die Grundregeln zur Testpflicht, zur Maskenpflicht und zum Impfen eingehalten werden.
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