Die Landesregierung hat gestern die Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde gestern verkündet und tritt heute, am 14.09.2021, in Kraft.

Die Verordnung enthält im Wesentlichen eine neue Regelung in §2a, die das 2-G-Zugangsmodell für Geimpfte und Genesene regelt. Im Weiteren wird die Regelung in §17 zu den Modellregion gestrichen.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung