Offene Impfaktion am 15. Dezember 2021 in Wasserleben

Am Mittwoch, den 15. Dezember 2021 wird es im Gebäude der ehemaligen Wilhelm-Busch-Schule, Am Park 7, 38871 Nordharz / OT Wasserleben den nächsten Impftermin geben.

In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.

Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.

Der nächste Impftermin in der Gemeinde Nordharz ist Freitag, der 14. Januar 2022 von 09.00 – 18.00 Uhr.

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Ab dem 13. Dezember gilt für Besuche in der Gemeindeverwaltung die 3G-Regel

Die Gemeindeverwaltung Nordharz bleibt weiterhin erreichbar und kann weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden – besonders für Anliegen des Einwohnermeldeamtes, Ordnungsamtes oder Standesamtes. Für Besucherinnen und Besucher der Verwaltung gilt dann ab Montag, 13. Dezember 2021, die 3G-Regel. Dadurch wollen wir angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucher und Besucherinnen erhöhen. Ab Montag wird für den Zutritt zu den Dienstgebäuden von Besucherinnen und Besuchern demnach ein Nachweis einer Immunisierung (genesen oder geimpft) oder die Vorlage eines negativen Tests verlangt (3G-Regel).

Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert. Der Nachweis eines negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten.

Darüber hinaus gelten in den Verwaltungsgebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten – mindestens 1,5 Meter, Hygiene und grundsätzlich Maske tragen). Die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Husten- und Niesetikette, sind zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zum Gebäude untersagt.

Sonderamtsblatt Nr. 25 und Nr. 26 des Landkreises Harz

Der Landkreis Harz hat heute am 26. November 2021 die Rechtsverordnung zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodells (Geimpfte und Genesene mit zusätzlicher Testung) auf dem Gebiet des Landkreises Harz (RV2GPlusHz) erlassen.

Sonderamtsblatt 25. November 2021

Der Landkreis Harz hat zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie die Rechtsverordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten im Landkreis Harz erlassen.

Sonderamtsblatt 26. November 2021

Offene Impfaktion am 01. Dezember 2021 in Wasserleben

Am Mittwoch, den 01. Dezember 2021 wird es im Gebäude der ehemaligen Wilhelm-Busch-Schule, Am Park 7, 38871 Nordharz / OT Wasserleben einen Impftermin geben.

In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.

Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.

Ein weiterer Impftermin ist Mittwoch, der 15. Dezember 2021, ebenfalls von 09.00 – 18.00 Uhr.

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Kurzgefasst: Bau- und Vergabeausschuss vom 24.11.2021

Zum Bau- und Vergabeausschuss am vergangenen Mittwoch lagen für die Gemeinde Nordharz keine Bauanträge vor – informiert hat Leiter des Bauamts, Sven Scharfe, zu den Vorhaben in den angrenzenden Städten und Kommunen. Abgestimmt hat der Ausschuss über die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Planung eines Erweiterungsbaus zum Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Abbenrode und zur Planung einer Mehrzweckhalle im Ortsteil Heudeber. Für beide Beschlussvorlagen wurde einstimmig mit Ja votiert.

Gelbe Säcke in Langeln

Neue Ausgabestelle für die gelben Säcke im Ortsteil Langeln!

Diese erhaltet Sie zukünftig im Café und Restaurant Nußbaum in der Faktoreistraße 4, 38871 Nordharz / OT Langeln.

Alle Ausgabestellen in Gemeinde Nordharz finden Sie HIER

15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (Notverkündung)

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in ihrer Kabinettssitzung am 23.11.2021 weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und
das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz (siehe unter I.).
Die Maßnahmen haben in die Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Eingang gefunden. Die Verordnung tritt heute am 24.11.2021 in Kraft.

Hinzuweisen ist darauf, dass das 2-G-Zugangsmodell für Innenräume nun weitgehend verpflichtend wird, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell.  Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt wird ab dem 25.11.2021 für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben.

15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (Notverkündung)

Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

Gemeinde Nordharz unterzeichnet Konzessionsvertrag mit der Avacon

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.06.2021 der Vergabe des Wegenutzungsrechts für die Stromversorgung für 10 Jahre, beginnen ab dem 02.02.2022 an das Unternehmen Avacon zugestimmt hat, haben vor kurzem Bürgermeister Gerald Fröhlich, Danstedt Ortsbürgermeister Armin Lidke sowie Amtsleiter für Finanzen Antje Heuschkel den Konzessionsvertrag mit der Avacon Netz GmbH unterzeichnet.
 
Ein Konzessionsvertrag wird in der Energiewirtschaft zwischen dem Netzbetreiber und der Kommune abgeschlossen. Er regelt das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung von Strom, Gas oder Wasserleitungen im Gemeindegebiet.
© Gemeinde Nordharz

Ergebnisse der MPK mit Bundeskanzlerin Merkel zur Corona Pandemie am 18.11.2021

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben gestern Abend über die sich weiter zugespitzte Corona Lage beraten und einen neuen Beschluss gefasst Beschluss der Videokonferenz. Als zentrales Ergebnis haben die Bundesländer beschlossen, eine Impflicht für beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Bereichen mit Kontakt zu vulnerablen Personen vorzuschreiben. Außerdem soll am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr künftig 3G gelten. Wir gehen davon aus, dass die dazugehörige Regelungen durch den Bund getroffen werden.

Weiterhin haben Bund und Länder einheitliche Corona-Maßnahmen verabredet, etwa die flächendeckende Einführung von 2G, sollten die Schwellenwerte von 3, 6 oder 9 bei der Hospitalisierungsrate überschritten werden. Diese Corona- Schutzmaßnahmen müssen durch Landesrecht umgesetzt werden.