Temporäre Schließung des Horts in Langeln

Liebe Eltern,

aufgrund eines positiven Testergebnisses befinden sich einige Schüler und Lehrer der Grundschule Langeln in Quarantäne. Dies betrifft die komplette 1. Klasse und alle Schüler, die im Verlauf der letzten Woche vom 22. bis 26. März den Hort in Langeln besucht haben.

Der Hort in Langeln bleibt daher bis auf Weiteres geschlossen.

Absage Ortschaftsratssitzung Heudeber am 22.3.2021

Die geplante Sitzung des Ortschaftsrates Heudeber am 22.03.2021 im OT Heudeber wird abgesagt.

Sie muss aufgrund der pandemischen Lage und in Absprache mit dem Ortsbürgermeister  leider kurzfristig entfallen.

I. Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ( I. EindRV Harz)

Ab dem heutigen Mittwoch, 17.03.2021 tritt die I. Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ( I. EindRV Harz)in Kraft.

Diese Verordnung beinhaltet im Kern folgende Eindämmungsmaßnahmen:

„(1) Eindämmungsmaßnahmen, die nach § 13 Absatz 2 10. EindV LSA ab dem 17.03.2021 für das Gebiet des Landkreises Harz gelten, sind:
1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
2. Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, gestattet.
(2) Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-NaseBedeckung gem. 10. EindV ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.“

Erstattung der Kitabeiträge für Januar und Februar

Eltern, deren Kinder keine Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Nordharz im Januar und Februar genutzt haben, bekommen ihre Beiträge erstattet.

Die Erstattung für den Januar 2021 ist bereits veranlasst und wird in den nächsten Tagen zurücküberwiesen.

Die Erstattung für Februar 2021 wird bis spätestens Ende April erfolgen.

Keine Osterfeuer in den Ortsteilen der Gemeinde Nordharz

Pandemiebedingt werden leider auch in diesem Jahr keine traditionellen Osterfeuer in den Ortsteilen der Gemeinde Nordharz stattfinden. Aus diesem Grund ist es untersagt, Grünschnitt an den ortsüblichen Osterfeuerplätzen abzuladen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.