Keine Chance mehr für Einbrecher!

Gemeinde Nordharz. Alle drei Grundschulen in der Gemeinde wurden in den vergangenen Wochen mit einer Einbruchmeldeanlage und einem digitalen Schließsystem für die Türen ausgestattet. Hintergrund: Es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Einbrüche in den Schulen, bei denen es zu einem höheren Schaden durch Beschädigungen und Vandalismus gekommen ist, als eigentlich an Beute ergattert werden konnte. Was gibt es in den Grundschulen zu holen? Während früher noch auf Schiefertafeln gemalt und gerechnet wurde, sind unsere Grundschulen heutzutage modern ausgestattet. Vor allem sind viele technische Geräte in Benutzung, wie Laptops für die Schüler, interaktive Whiteboards und Beamer in den Klassenzimmern oder Tablets für die Lehrer. Dieser Werte sind teils beträchtlich und deshalb zunehmend ein Ziel von Einbrechern. Gegen die Schäden oder Verlust ist die Gemeinde in den meisten Fällen bei der Öffentlichen Versicherung Sachsen-Anhalt gut abgesichert, die Beseitigung und Ersatzbeschaffung kosten allen Beteiligten dennoch immer Zeit und Nerven. Die ÖSA Versicherungsagentur Raik Mamier war schließlich auch mit Impulsgeber und vor allem Unterstützer der neuen Sicherheitsmaßnahmen in den Objekten. »Die finanzielle Förderung für das Projekt war uns ein großes Bedürfnis!« erzählt Raik Mamier. Knapp 5.500 € konnten so zusätzlich in das Vorhaben fließen. Ausgeführt haben die Arbeiten das Kraut Systemhaus für Sicherheitstechnik. Geschäftsführer Steffen Dreisbach war bei der Übergabe mit dabei. Er sagt: »Aus der Erfahrung heraus hat die Sichtbarkeit der Einbruchmeldeanlage am Gebäude nicht nur eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Diebe, sondern es lassen sich somit Einbrüche zukünftig auch ganz verhindern!« Gerald Fröhlich, Bürgermeister der Gemeinde, ist sichtlich glücklich über die Lösung an allen drei Schulstandorten und bedankt sich bei den Beteiligten für ihr Engagement.

Busfahren will gelernt sein!

Stapelburg. Busfahren will gelernt sein, das Erfahren zurzeit alle Klassenstufen der Grundschulen in Langeln, Stapelburg und Heudeber. »Das Busfahrtraining ist seit 16 Jahren ein wichtiger Bestandteil zur Schulung des Verhaltens der Kinder im Straßenverkehr«, erzählt Christa Wernick, Schulleiterin der Grundschule Stapelburg. »Lieber eine Unterrichtsstunde dafür nutzen, als Unfälle zu riskieren! Ich möchte das die Kinder für den Weg mit dem Bus zur Schule, zur Schwimmhalle nach Wernigerode in der 3. Klasse oder später zur Sekundarschule und Gymnasium bestmöglich vorbereitet sind.« so die Schulleiterin weiter. Unter der fachkundigen Anleitung des Regionalbereichsbeamten Frank Büttner begann das einstündige Training für die 2. Klasse mit einem kurzen Theorieteil. Denn bevor es zum Bus ging, konnten sich alle noch mal mit den unterschiedlichen Verkehrsschildern rund um das Busfahren vertraut machen. Ein paar Hinweise gab es von Frank Büttner auch für die Kinder, die ihren Schulweg mit dem Fahrrad meistern. »In der dunklen Jahreszeit sind besonders wichtig: ein gutes Licht am Fahrrad, helle und reflektierende Kleidung sowie die Nutzung des Geh- / Radwegs!« so der Polizist. Mit den aufgefrischten Verhaltensregeln auf dem Weg zum Bus, ging es in den praktischen Teil über. Im Bus erklärte HVB Mitarbeiter Marcus Wolter den Schülern das richtige Verhalten an der Bushaltestelle, das richtige Ein- und Aussteigen in den Bus und auch das Verhalten im Bus. Gemeinschaftliche machten Polizeibeamter und Busfahrer noch die Folgen von Fehlverhalten im und am Bus deutlich – einschließlich Drängelei, Rempeln oder Schubsen. Bei einer kurzen Fahrt nach Abbenrode wurden viele Praxisbeispielen demonstriert. Große Spannung bei den Schülerinnen und Schülern vor einer Vollbremsung aus Schrittgeschwindigkeit. Hier wurde deutlich, welchen Gefahren man bei falschem Verhalten ausgesetzt ist und welche Verletzungen schon bei einer etwas stärkeren Bremsung auftreten können. Christa Wernick betont »Solch eine Trainingseinheit steht und fällt mit den Menschen, die es gestalten. Deshalb geht ein herzliches Dankeschön an Frank Büttner und Marcus Wolter.« Beide haben sich zum Abschluss noch mit ein paar wertvollen Tipps von den Schülerinnen und Schülern verabschiedet.

Letzter Arbeitstag im Freibad für Klaus-Dieter Hentrich

Wasserleben. Am Dienstag, den 21. September 2021, war im Ilsestrandbad Wasserleben der letzte Arbeitstag von Schwimmmeister Klaus-Dieter Hentrich. In den vergangenen 14 Tagen hat er die Anlage winterfest gemacht – mittlerweile sind auch die letzten Arbeiten abgeschlossen. Zum Abschied bedankt sich Bürgermeister Gerald Fröhlich bei ihm anerkennend: „Von Herzen Danke für Ihren jahrzehntelangen Einsatz und die damit verbundene Treue! Der Ruhestand erwartet Sie mit offenen Armen und hält hoffentlich viele positive Überraschungen bereit. Ich wünsche Ihnen das Sie nun Zeit für jene Dinge finden, die Ihnen wichtig sind und dafür weiterhin viel Lebensfreude, Glück und Gesundheit.“ Mit einem Lächeln nahm Klaus-Dieter Hentrich Blumenstrauß und Präsente entgegen. Als besonderes Andenken gab es für ihn einen Rettungsring aus „seinem“ Freibad – ganz in Gold verziert. Ebenfalls bedankt sich Klaus-Dieter Hentrich noch einmal ganz herzlich bei seinen langjährigen Schwimmgästen, die sich so zahlreich und auf so unterschiedlichen Wegen von ihm verabschiedet haben. Und nun verlässt eine Legende das Gelände.

Tschüss Sommer! Hallo Herbst!

Heute ist kalendarischer Herbstanfang.
Typisch für den Herbst: Eine tolle Natur, Spaziergänge in der goldenen Herbstsonne, viel Gemütlichkeit und wärmendes Essen!
Bild: Eckerwehr Abbenrode © Michael Lumme

Viele Beschlüsse fanden Zustimmung im Bau- und Vergabeausschuss

In der Sitzung vom 15. September des Bau- und Vergabeausschusses wurde positiv über die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses in Abbenrode entschieden. Grünes Licht auch für den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Danstedter Berg und die Errichtung einer Anschüttwand im Recycling-Park Heudeber. Auch die Ersatzbeschaffung von insgesamt zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehren Danstedt und Veckenstedt wurden auf den Weg gebracht.

Spende für geplante Seilrutsche auf dem Kinderspielplatz in Veckenstedt

Eine großartige Spende in Höhe von 1.000 EUR für eine geplante Seilrutsche auf dem Kinderspielplatz in Veckenstedt nahmen heute Vertreter des Landmarkts und der Gemeinde Nordharz vom Landschulheim Grovesmühle & Grundschule am Kirchplatz entgegen. Vielen herzlichen Dank für diese bemerkenswerte Unterstützung!

Fünfte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat gestern die Fünfte Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde gestern verkündet und tritt heute, am 14.09.2021, in Kraft.

Die Verordnung enthält im Wesentlichen eine neue Regelung in §2a, die das 2-G-Zugangsmodell für Geimpfte und Genesene regelt. Im Weiteren wird die Regelung in §17 zu den Modellregion gestrichen.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Aktuelles zur Gartenabfallverbrennverordnung

Im Herbst 2021 ist das Verbrennen von Gartenabfällen in einigen Gemarkungen des Landkreises Harz erlaubt. Grundlage dafür bildet die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz, die alle ausführlichen Regelungen enthält.

Folgende Kurzübersicht soll Ihnen eine Hilfestellung zur Einschätzung sein, ob eine Verbrennung Ihrer Gartenabfälle grundsätzlich möglich wäre:

Wo darf verbrannt werden?

Auf privat genutzten Gartengrundstücken in häuslichen Kleingärten, Kleingartenanlagen bzw.-Gartensparten, auf denen die zu verbrennenden Gartenabfälle angefallen sind, ist das Verbrennen in den entsprechenden Gemarkungen erlaubt. In welcher Gemarkung verbrannt werden darf, entnehmen sie aus der beigefügten Liste Gemarkungen VerbrennVO.

Wann darf verbrannt werden?

15. Oktober – 30. November 2021

Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.

Was darf verbrannt werden?

Trockene Gartenabfälle, wie zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile, Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten.

Was ist beim Verbrennen zu beachten?

Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden.

Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben, 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien. Befinden sich Klein- und Hausgärten innerhalb der Mindestsicherheitsabstände, so haben diese einen anderen Entsorgungsweg für die Gartenabfälle z. B. im Rahmen der Sammelaktion der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) zu finden.

Wer hilft bei Fragen?

Bei Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallbehörde gern zur Verfügung. Diese sind wie folgt zu erreichen: Tel.: 03941/5970-5764; -5793 oder -5760. E-Mail: 

Gibt es Ausnahmen dieser Regelungen ?

Außerhalb dieser Regelung (andere Zeiträume, Gemarkungen oder Baum- und Strauchschnitt, welcher nicht von privaten Haus- und Kleingärten stammt) können für besondere Einzelfälle Ausnahmen für die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt zugelassen werden, zum Beispiel wenn eine anderweitige Entsorgung dieser Abfälle unverhältnismäßig wäre oder nur durch Verbrennen eine Ausbreitung von bestimmten Krankheitserregern oder Pflanzenschädlingen unterbunden werden kann. Anträge dafür werden durch die zuständigen Mitarbeiter im Einzelfall geprüft, für die Erteilung einer solchen Genehmigung können Kosten entstehen, die der Antragsteller zu zahlen hat.

Bei Fragen zu möglichen Anträgen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Regelungen der Gartenabfallverbrennungsverordnung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallbehörde des Landkreises Harz zur Verfügung ( Tel.: 03941/5970-5764; -5793 oder -5760; E-Mail: ).

Am Sonntag ist »Tag des offenen Denkmals«

Ist es wirklich so, wie es auf den ersten Blick erscheint? Denkmale spielen mit unseren Sinnen, imitieren wertvolle Materialien oder sind Zeugnisse geheimnisvoller Legenden. Das Motto des diesjährigen »Tag des offenen Denkmals« Sein & Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege. Eine Übersicht, welche Denkmale in unserer Gemeinde geöffnet sind, haben wir zusammengestellt:

Ortsteil Denkmal Uhrzeit
Abbenrode Wassermühle Otto und Heimatmuseum „Zur Linde“ 13 – 17 Uhr
Abbenrode Ev. Andreas-Kirche Abbenrode 14 – 17 Uhr
Danstedt Kirche St. Udalrici 14 – 17 Uhr
Danstedt Bockwindmühle „Mathilde“ (Mühlentag 2021) 10 – 18 Uhr
Heudeber St. Stephanii-Kirche 13 – 15 Uhr
Langeln Heimatmuseum und St.-Marien- Kirche 14 – 17 Uhr
Langeln Heimatmuseum 14 – 18 Uhr
Stapelburg Ev. Kirche 14 – 17 Uhr
Stapelburg Grenzdenkmal 12.30 – 17 Uhr
Stapelburg Heimatmuseum 12.30 – 17 Uhr
Veckenstedt Grundschule am Kirchplatz 10 – 13 Uhr
Veckenstedt Landschulheim Grovesmühle 11 – 13 Uhr
Veckenstedt Martini-Kirche (mit Gottesdienst um 14 Uhr) 13 – 17 Uhr
Veckenstedt Ev.-luth. Pauls-Kirche 14 – 17 Uhr
Veckenstedt Heimatstube Gutshof Veckenstedt 14 – 17 Uhr
Wasserleben Ev. St.-Sylvestri-Kirche 14 – 16 Uhr