Öffentliche Bekanntmachung Vorzeitige Ausführungsanordnung Flurbereinigungsverfahren Vorharz-Mitte 2
Gartenabfallverbrennung
Vom 01.03. bis 20.04.2024 ist es wieder erlaubt, seine Gartenabfälle zu verbrennen. Verbrannt werden darf von Montag bis Freitag, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
Verbrannt werden dürfen u.a. trockene Gartenabfälle, so zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile und Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten. Bitte beachten Sie dabei: Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden. Die Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises ist zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ordnung, erreichbar unter folgender Telefonnummer: 039451.600 36.
Der Beginn des neuen Jahres ist im Ortsteil Heudeber auch für zwei Frauen der Anfang eines beruflichen Neustarts.
Linda Westphal und Janine Winkel sind seit dem 1. Februar 2024 mit ihrem ambulanten Pflegedienst Team LiJa GbR für hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger unterwegs.
Das Jungunternehmen ist in die ehemaligen Praxisräume der Hausarztpraxis Dr. Müller gezogen und in der Bahnhofstraße 18 in Heudeber zu finden.
Wir freuen uns mit dem Team LiJa GbR über den gelungenen Start und wünschen viele erfolgreiche Jahre sowie Freude an der täglichen Arbeit.
Einladung Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 28.02.2024