Kurzgefasst: Ortschaftsrat Veckenstedt vom 10.03.2022

Die letzte Sitzung hatte der Ortschaftsrat Veckenstedt am 07. September 2021. Unter Einhaltung der geltenden Corona-Bestimmungen kam der Rat am Abend des 10. März im Sitzungssaal neben der Gaststätte „Bauernstube“ zusammen. Ortsbürgermeister Michael Rausch gab seinen Räten einen Auszug aus insgesamt sieben vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Wie in allen Ortschaften war auch hier die Verteilung der jährlichen Vereinszuschüsse ein wichtiges Thema. Auf der weiteren Tagesordnung stand nur eine Vorlage im nicht öffentlichen Teil für Nutzungsvertrag über einen Raum im Gebäude der ehemaligen Sekundarschule durch den SV Fortschritt, welcher einstimmig von den Räten beschlossen wurde.

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Stapelburg vom 09.03.2022

Zuletzt war der Ortschaftsrat Stapelburg am 22. September für eine Sitzung zusammengekommen. Am 09. März war es wieder soweit. Nach einer kurzen Einwohnerfragestunde am Anfang der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Detlef Winterfeld aus den vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Nachfolgend wurde im Schützenhaus bis spät in den Abend über der Aufteilung der Vereinsförderung sowie zu einzelnen Themen aus der Ortslage beraten. Zu beschließen gab es für den Rat nur eine Vorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung, über die Verpachtung einer Teilfläche in Stapelburg.

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Wasserleben vom 08.03.2022

Am Dienstagabend haben sich die Ortschaftsräte von Wasserleben im Gemeindebüro in der Domäne zur Sitzung eingefunden. Ortsbürgermeister Horst Wrackmeyer berichtete zunächst aus den vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen, anschließend wurde über die Verteilung der Vereinsförderung entschieden. Im nicht öffentlichen Sitzungsteil wurde im Gremium über den Ankauf und Verkauf jeweils eines Grundstückes vor beraten sowie ein Beschluss über die Verpachtung des Stellplatzes für einen Verkaufswagen im Ilsestrandbad gefasst. Weitere Themen des Gremiums waren die verkehrlichen Möglichkeiten der Kreuzung am „Braunen Hirsch“ nach dessen Abriss sowie der Zustand von Straßen und Wegen in der Ortslage im Allgemeinen.

Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

In Sachsen-Anhalt treten am Freitag, 4. März 2022, neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Kabinett hat dazu heute die 16.
Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar 2022
umgesetzt wird. Die neue Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie
sowie in Beherbergungsbetrieben. Dort gilt dann das 3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene
und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.


Bei „überregionalen Großveranstaltungen“ in geschlossenen Räumen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent
der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei
die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Es gilt das 2-G-Plus-Zugangsmodell.


Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter
Impfung (verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell) öffnen. Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das
verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden
Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Im Schulbetrieb wird ab 7.
März – wie bereits vom Bildungsministerium angekündigt – die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen.


Mit der neuen Verordnung wird der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten umgesetzt, um
bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Dabei wird trotz hoher Corona-Infektionszahlen die aktuelle Situation in den
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Die Infektionslage sowie die Belastung der Krankenhäuser und
Intensivstationen wird unabhängig von den jetzt anstehenden Lockerungen und Öffnungen weiter genauestens beobachtet.


Die 16. Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer
Novellierung des Gesetzes.

Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Schmatzfeld vom 28.02.2022

Beschlüsse standen keine auf der Tagesordnung bei der Ortschaftsratssitzung am vergangenen Montag in Schmatzfeld. Groß beraten über die Verteilung der Vereinszuschüsse musste der Rat nicht. Da Schmatzfeld leider nur einen Verein hat, kann sich der Schützenverein Schmatzfeld 1974 e.V. über die volle Summe des Zuschusses freuen. Erfreulich: marode Sitzbänke wurden durch die Gemeinde an vielen Stellen ertüchtigt. Weiter waren die Löschwasserversorgung sowie verschiedene Gewässer im Ort ein Thema der Räte.

Landkreis Harz stellt Hinweise für Kriegsflüchtlinge zusammen

Im Landkreis Harz ist die Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus dem Krisengebiet in der Ukraine angelaufen. Michael Reichel und Alex Kovalenko haben wichtige Tipps zusammengestellt, die den Flüchtlingen und Unterstützern helfen sollen. Die beiden Mitarbeiter der Harzer Kreisverwaltung wurden von Landrat Thomas Balcerowski als Ansprechpartner für Geflüchtete benannt. „Wir wollen die breite Hilfsbereitschaft der Menschen vor Ort auch breit abfassen. Sie soll in Alltagsabläufe münden“, hebt der Landrat hervor. Er rechne damit, dass die Kriegsflüchtlinge für länger bleiben.

Jeder ukrainische Kriegsflüchtling muss sich dort melden: Ausländerbehörde Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt (Tel. 03941/ 5970 41 46).

Für weitere Fragen zu Betreuungsangeboten steht Ihnen Michael Reichel (Tel. 03941/ 5970 4502; ) zur Verfügung. Fragen zur Unterbringung beantwortet Ihnen gerne Alex Kovalenko (Tel. 03941/ 5970 4319; ).

Hintergrund:
Der Landkreis Harz wird im Land die zentrale Anlaufstelle für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz der Landräte mit dem Magdeburger Innenministerium. Nach Worten von Landrat Thomas Balcerowski erarbeitet die Harzer Kreisverwaltung zur Stunde eine Liste mit Hotels und Pensionen, die sich an großen, zentralen Orten des Harzkreises befinden. „Diese will das Land dann für die erste Unterbringung der Kriegsflüchtlinge anmieten“, informierte Balcerowski am Ende des Gespräches.

Der Harzkreis wird in Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode etwa 50 Wohnungen zur Unterbringung der Kriegsflüchtlinge anmieten. Diese Kontingente hatten dort ansässige, große Wohnungsunternehmen seit gestern gemeldet.

Ab sofort stellt das Land Sachsen-Anhalt zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, für die keine andere Unterbringungsmöglichkeit etwa bei Freunden, Verwandten oder in Kommunen besteht, eine erste zentrale Zwischenunterbringung bereit. Dabei handelt es sich um das Hotel Ambiente in der Gröperstraße 88 in Halberstadt.

Gartenabfallverbrennung

Im Frühjahr 2022 ist das Verbrennen von Gartenabfällen in einigen Gemarkungen des Landkreises Harz erlaubt. Grundlage dafür bildet die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz, die alle ausführlichen Regelungen enthält.

Folgende Kurzübersicht soll Ihnen eine Hilfestellung zur Einschätzung sein, ob eine Verbrennung Ihrer Gartenabfälle grundsätzlich möglich wäre:

Wo darf verbrannt werden?

Auf privat genutzten Gartengrundstücken in häuslichen Kleingärten, Kleingartenanlagen bzw.-Gartensparten, auf denen die zu verbrennenden Gartenabfälle angefallen sind, ist das Verbrennen in den entsprechenden Gemarkungen erlaubt. In welcher Gemarkung verbrannt werden darf, entnehmen sie aus der beigefügten Liste Gemarkungen VerbrennVO.

Wann darf verbrannt werden?

01. März – 20. April 2022

Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.

Was darf verbrannt werden?

Trockene Gartenabfälle, wie zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile, Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten.

Was ist beim Verbrennen zu beachten?

Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden.

Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben, 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien. Befinden sich Klein- und Hausgärten innerhalb der Mindestsicherheitsabstände, so haben diese einen anderen Entsorgungsweg für die Gartenabfälle z. B. im Rahmen der Sammelaktion der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) zu finden.

Wer hilft bei Fragen?

Bei Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallbehörde gern zur Verfügung. Diese sind wie folgt zu erreichen: Tel.: 03941/5970-5764; -5793 oder -5760. E-Mail: 

Gibt es Ausnahmen dieser Regelungen ?

Außerhalb dieser Regelung (andere Zeiträume, Gemarkungen oder Baum- und Strauchschnitt, welcher nicht von privaten Haus- und Kleingärten stammt) können für besondere Einzelfälle Ausnahmen für die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt zugelassen werden, zum Beispiel wenn eine anderweitige Entsorgung dieser Abfälle unverhältnismäßig wäre oder nur durch Verbrennen eine Ausbreitung von bestimmten Krankheitserregern oder Pflanzenschädlingen unterbunden werden kann. Anträge dafür werden durch die zuständigen Mitarbeiter im Einzelfall geprüft, für die Erteilung einer solchen Genehmigung können Kosten entstehen, die der Antragsteller zu zahlen hat.

Bei Fragen zu möglichen Anträgen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Regelungen der Gartenabfallverbrennungsverordnung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallbehörde des Landkreises Harz zur Verfügung ( Tel.: 03941/5970-5764; -5793 oder -5760; E-Mail: ).

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Heudeber vom 24.02.2022

In der Ortschaftsratssitzung am Donnerstag, den 24. Februar 2022 im Seniroenclub Heudeber informierte Ortsbürgermeister Hartmut Busch aus dem Umlaufverfahren des Gemeinderates im letzten Jahr und über die vergangene Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2022. Zur Fragestunde erschienen sind keine Einwohner und der Ortschaftsrat hat sich im öffentlichen Teil der Sitzung direkt zur Verteilung der jährlichen Vereinszuschüsse beratschlagt. Im nicht öffentlichen Sitzungsteil wurde zunächst ein positiver Beschluss über die Verpachtung einer Weidefläche gefasst. Im Anschluss starteten die Vorberatungen zu drei Beschlussvorlagen, die im kommenden Gemeinderat am 16. März 2022 zu Entscheidung stehen werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Grundstücksangelegenheiten. Zum einen um den Austausch und zum anderen um den Ankauf einer bzw. zweier Flächen.

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Abbenrode vom 22.02.2022

Am Dienstag, den 22. Februar 2022 berichtete Ortsbürgermeister Wolfgang Mertins im Ortschaftsrat aus dem Umlaufverfahren des Gemeinderates im letzten Jahr und über die vergangene Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2022. Beraten hat das Gremium im öffentlichen Sitzungsteil bereits über die Verteilung der jährlichen Vereinszuschüsse. Im nicht öffentlichen Sitzungsteil wurden Beschlüssen über drei Grundstücksangelegenheiten gefasst. Erfreulich Nachrichten: bei einem Beschluss handelt es sich um die Verpachtung einer Räumlichkeit an die Deutsche Post Immobilien GmbH. Damit bleibt in Abbenrode auch weiterhin eine Postfiliale im Gemeindeeigenen Gebäude in der Langen Straße 7 erhalten.