Erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause

Veckenstedt.

Am Mittwoch, den 09. September, ist der Gemeinderat der Gemeinde Nordharz im Sitzungssaal neben der Bauernstube in Veckenstedt zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammengetreten.

Grünes Licht für die »Wasche« in Danstedt. Nach vielen Jahren des Ringens um das Vorhaben beginnt noch in diesem Jahr die anteilige Umgestaltung der Gewässer Rottebach / Landgraben innerhalb von Danstedt. Ziel ist der Entfall der früheren Pferdewäsche, welches heute als Schlammfangbecken dient, die Umgestaltung als Vereinigungsbauwerk von Rottebach und Landgraben und die Erneuerung der Brücke in der Büchenstraße. Weiterhin ist der Rückbau des Betongerinnes »Wasche« sowie die Neugestaltung der dort befindlichen Kanäle, Schächte und Zuläufe geplant.

Thema war unter anderem auch die Stellennachbesetzung der Leitung des Amtes für Finanzen. Durch den Wechsel der Amtsleiterin für Haushalt und Finanzen sucht die Gemeindeverwaltung Nordharz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge für diese Stelle.

Viel Positives zum Fortschritt bei der digitalen Erschließung der drei Grundschulstandorte der Gemeinde. Das durch den DigitalPakt Schule zu 90% geförderte Projekt wurde bis auf wenige Arbeiten in den vergangenen Sommerferien umgesetzt. Ziel war es, alle Räume mit W-Lan auszustatten, um allen Schülern zukünftig eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.

Ortschaftsrat in Veckenstedt für Sitzung zusammengekommen

Coronabedingt konnte der Ortschaftsrat Veckenstedt seit fast einem Jahr nicht persönlich für eine Sitzung zusammenkommen. Gestern Abend, am 07. September, war es dann erstmals wieder möglich! Beraten wurde in der Bauernstube bis spät in den Abend über verschiedenste Grundstücksangelegenheiten, die jährlichen Zuschüsse für die örtlichen Vereine und die veränderte Verkehrssituation in Veckenstedt.

Saison endet im Ilsestrandbad Wasserleben am 05. September 2021

Die Badesaison im Ilsestrandbad von Wasserleben endet 10 Tage früher als sonst üblich. Eigentlich war das Saisonende wie in jedem Jahr für den 15. September geplant, doch die niedrigen zweistelligen Lufttemperaturen, die für die nächsten Tage gemeldet sind, lassen die Wassertemperatur weiter sinken, sodass das Saisonende auf den 05. September vorgezogen wird. Corona-bedingt konnte das Ilsestrandbad ohnehin erst am 12. Juni in eine bereits verkürzte Saison starten. Und leider war auch das Wetter in diesem Jahr größtenteils alles andere als Freibad tauglich. Geprägt von eher durchwachsenem Sommerwetter und wenig Sonnentagen gab es kaum schöne zusammenhängende Wochen. Dennoch verzeichnet das Bad eine stabile Gästezahl und eine treue Schwimmgemeinde. Noch bis zum nächsten Sonntag haben Frühschwimmer von 08.30 – 10.00 Uhr die Möglichkeit ihre morgendlichen Bahnen zu ziehen. Alle Wasserratten haben außerdem von 13.00 – 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag ab 11.00 Uhr noch einmal die Chance auf das kühle Nass.

Kreisstraße 1331 in Wasserleben ab 30. August gesperrt

Die Kreisstraße K 1331 im Verlauf des Rohrstiegs im Ortsteil Wasserleben wird in der Zeit vom 30. August bis 3. September 2021 in Höhe der Hausnummer 6 aufgrund von Arbeiten am Hauswasseranschluss für Schmutzwasser gesperrt.

Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung für Fahrzeuge aller Art.

Der Verkehr wird in dieser Zeit örtlich über Hauptstraße, Am Park, Beek, Gartenstraße, Kamp, Wernigeröder Straße und umgekehrt umgeleitet.

Schuljahr 2021/2022 – Schule im Regelbetrieb

Das Ministerium für Bildung hat mit dem Schulleiterbrief vom 20.08.2021 über die für den Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 gelten Maßnahmen
informiert.

Demnach starten im neuen Schuljahr alle Schulen im Regelbetrieb. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. Das Ministerium für Bildung weist darauf hin, dass der Regelbetrieb an den Schulen langfristig jedoch nur möglich ist, wenn die Grundregeln zur Testpflicht, zur Maskenpflicht und zum Impfen eingehalten werden.

Vierte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der 4. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.08.2021 die Regelung der 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung verlängert.

Die Verordnung tritt am 23.08.2021 in kraft und gilt bis zum 16.09.2021.

Mit der Änderungsverordnung haben die kreisfreien Städte und Landkreise bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen sie bei einer Inzidenz über 35 ergreifen, neben der Impfquote und der Sieben-Tage-Inzidenz die Belastung des Gesundheitswesens zu berücksichtigen.

Indikatoren, die einen Aufschluss über die Be- oder Auslastung des Gesundheitssystems geben, sind die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung und die Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten in den Krankenhäusern. In der Gesamtabwägung aller Indikatoren können die Landkreise und kreisfreien Städte auch von der in der Verordnung vorgegebenen Sieben-Tage-Inzidenz von 35 abweichen. Damit können sie in Abwägung aller Indikatoren zum Beispiel eine Testpflicht für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (nicht für Physio-, Ergo-, Logopädie und Fußpflege), für Hotelgäste (alle 72 Stunden für touristische Übernachtungen) oder für Besuche in Krankenhäuser verordnen. Bisher war die Entscheidung über eine Anordnung oder Aufhebung von Testpflichten lediglich an das Unter- oder Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 geknüpft.

In der Verordnung werden weiterhin auch Testpflichten für Schülerinnen und Schüler geregelt. Nach den Sommerferien soll am ersten Schultag, in der zweiten und dritten Schulwoche nach Schulbeginn drei Mal wöchentlich und danach wieder wöchentlich zwei Mal getestet werden. Für Genesene und Geimpfte besteht dabei keine Testpflicht.

Mit der Verordnung wird zudem die Regelung, dass pro zehn Quadratmeter öffentlich zugänglicher Fläche nur ein Besucher Zugang hat, insbesondere für Kultur-, Sport- und Freizeitangebote aufgehoben. Bei Ladengeschäften und Einkaufszenten gilt die Beschränkung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche weiterhin.

Für die Durchführung von Großveranstaltungen gibt es Erleichterungen. So ist keine Genehmigung durch das Gesundheitsamt mehr notwendig. Die Kopplung an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 entfällt.

Dritte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der Dritte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.08.2021 die Regelung der 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung verlängert.

Die Verordnung tritt am 04.08.2021 in kraft und gilt bis zum 26.08.2021.

Die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zum Tragen eines Mund-nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen gelten fort.

Mit der Verlängerung der Verordnung über den 05.08.2021 hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden.

Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun den allgemeinen Kontaktempfehlungen. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr in den Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz.

Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.

Musikalischen Buchlesungen am 25. Juli in Veckenstedt

Urgroßmutters Erinnerungen aus Indien

Eine Musikalische Lesung mit Bildern aus Indien, Urenkel Daniel Schad liest und spielt Violine am Sonntag, den 25. Juli um 16.00 Uhr in der St. Martini Kirche Veckenstedt

Von 1891-1912 befand sich Susanna Schad an der Seite des protestantischen Missionars Friedrich Schad in Süd-Indien. Die Lesung wird mit historischen Fotos der Basler Mission und aus Familienarchiven illustriert. Dazwischen erklingt Musik für Violine Solo. Der Eintritt ist frei – Spenden für das Waisenhaus in Porayar, Tamil Nadu (Indien) werden aber gerne entgegen genommen.