Zugangsregelungen in der Verwaltung

Mit Inkrafttreten der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entfällt die Zugangsbeschränkung in den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Nordharz nach der 3-G-Regel.

Die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen bleibt bestehen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in den vergangenen Monaten möchten wir Sie auch weiterhin bitten, bei Besuchen in der Verwaltung vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Veckenstedt vom 10.03.2022

Die letzte Sitzung hatte der Ortschaftsrat Veckenstedt am 07. September 2021. Unter Einhaltung der geltenden Corona-Bestimmungen kam der Rat am Abend des 10. März im Sitzungssaal neben der Gaststätte „Bauernstube“ zusammen. Ortsbürgermeister Michael Rausch gab seinen Räten einen Auszug aus insgesamt sieben vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Wie in allen Ortschaften war auch hier die Verteilung der jährlichen Vereinszuschüsse ein wichtiges Thema. Auf der weiteren Tagesordnung stand nur eine Vorlage im nicht öffentlichen Teil für Nutzungsvertrag über einen Raum im Gebäude der ehemaligen Sekundarschule durch den SV Fortschritt, welcher einstimmig von den Räten beschlossen wurde.

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Stapelburg vom 09.03.2022

Zuletzt war der Ortschaftsrat Stapelburg am 22. September für eine Sitzung zusammengekommen. Am 09. März war es wieder soweit. Nach einer kurzen Einwohnerfragestunde am Anfang der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Detlef Winterfeld aus den vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen. Nachfolgend wurde im Schützenhaus bis spät in den Abend über der Aufteilung der Vereinsförderung sowie zu einzelnen Themen aus der Ortslage beraten. Zu beschließen gab es für den Rat nur eine Vorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung, über die Verpachtung einer Teilfläche in Stapelburg.

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Wasserleben vom 08.03.2022

Am Dienstagabend haben sich die Ortschaftsräte von Wasserleben im Gemeindebüro in der Domäne zur Sitzung eingefunden. Ortsbürgermeister Horst Wrackmeyer berichtete zunächst aus den vergangenen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen, anschließend wurde über die Verteilung der Vereinsförderung entschieden. Im nicht öffentlichen Sitzungsteil wurde im Gremium über den Ankauf und Verkauf jeweils eines Grundstückes vor beraten sowie ein Beschluss über die Verpachtung des Stellplatzes für einen Verkaufswagen im Ilsestrandbad gefasst. Weitere Themen des Gremiums waren die verkehrlichen Möglichkeiten der Kreuzung am „Braunen Hirsch“ nach dessen Abriss sowie der Zustand von Straßen und Wegen in der Ortslage im Allgemeinen.

Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

In Sachsen-Anhalt treten am Freitag, 4. März 2022, neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Kabinett hat dazu heute die 16.
Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar 2022
umgesetzt wird. Die neue Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie
sowie in Beherbergungsbetrieben. Dort gilt dann das 3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene
und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.


Bei „überregionalen Großveranstaltungen“ in geschlossenen Räumen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent
der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei
die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Es gilt das 2-G-Plus-Zugangsmodell.


Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter
Impfung (verpflichtendes 2-G-Plus-Zugangsmodell) öffnen. Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das
verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden
Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Im Schulbetrieb wird ab 7.
März – wie bereits vom Bildungsministerium angekündigt – die Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen.


Mit der neuen Verordnung wird der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten umgesetzt, um
bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Dabei wird trotz hoher Corona-Infektionszahlen die aktuelle Situation in den
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Die Infektionslage sowie die Belastung der Krankenhäuser und
Intensivstationen wird unabhängig von den jetzt anstehenden Lockerungen und Öffnungen weiter genauestens beobachtet.


Die 16. Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer
Novellierung des Gesetzes.

Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Kurzgefasst: Ortschaftsrat Schmatzfeld vom 28.02.2022

Beschlüsse standen keine auf der Tagesordnung bei der Ortschaftsratssitzung am vergangenen Montag in Schmatzfeld. Groß beraten über die Verteilung der Vereinszuschüsse musste der Rat nicht. Da Schmatzfeld leider nur einen Verein hat, kann sich der Schützenverein Schmatzfeld 1974 e.V. über die volle Summe des Zuschusses freuen. Erfreulich: marode Sitzbänke wurden durch die Gemeinde an vielen Stellen ertüchtigt. Weiter waren die Löschwasserversorgung sowie verschiedene Gewässer im Ort ein Thema der Räte.