Veränderte Öffnungszeiten in der Kita Käferland in Veckenstedt

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage kommt es in der Kita Käferland in Veckenstedt zu Einschränkungen im Betreuungsangebot.
Die täglichen Öffnungszeiten werden daher wie folgt geändert:

Montags – Freitags von 06.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Sobald eine Besserung der Situation in Sicht ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Verkürzte Öffnungszeiten in der Kita Tierhäuschen in Abbenrode

Aufgrund eines personellen Engpasses kommt es in der Kita Tierhäuschen in Abbenrode zu Einschränkungen im Betreuungsangebot.
Die Öffnungszeiten werden daher wie folgt reduziert:

am Mittwoch, 07.04.2021 von 6.30 bis 15.30 Uhr sowie

im Zeitraum von Donnertag, 08.04.2021 bis einschließlich 18.04.2021 von 7 bis 15 Uhr.

Einschränkungen im Betreuungsangebot der Kita Veckenstedt

Coronabedingt kommt es in der Kita Käferland in Veckenstedt zu Einschränkungen im Betreuungsangebot. Bis auf Weiteres ist in beiden Häusern nur eine Notbetreuung von 7 bis 15 Uhr möglich.

Die betroffenen Kinder und Eltern werden vom Gesundheitsamt des Landkreises Harz kontaktiert. Über weitere Entwicklungen werden Sie zeitnah informiert.

Temporäre Schließung des Horts in Langeln

Liebe Eltern,

aufgrund eines positiven Testergebnisses befinden sich einige Schüler und Lehrer der Grundschule Langeln in Quarantäne. Dies betrifft die komplette 1. Klasse und alle Schüler, die im Verlauf der letzten Woche vom 22. bis 26. März den Hort in Langeln besucht haben.

Der Hort in Langeln bleibt daher bis auf Weiteres geschlossen.

Absage Ortschaftsratssitzung Heudeber am 22.3.2021

Die geplante Sitzung des Ortschaftsrates Heudeber am 22.03.2021 im OT Heudeber wird abgesagt.

Sie muss aufgrund der pandemischen Lage und in Absprache mit dem Ortsbürgermeister  leider kurzfristig entfallen.

I. Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ( I. EindRV Harz)

Ab dem heutigen Mittwoch, 17.03.2021 tritt die I. Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ( I. EindRV Harz)in Kraft.

Diese Verordnung beinhaltet im Kern folgende Eindämmungsmaßnahmen:

„(1) Eindämmungsmaßnahmen, die nach § 13 Absatz 2 10. EindV LSA ab dem 17.03.2021 für das Gebiet des Landkreises Harz gelten, sind:
1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
2. Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, gestattet.
(2) Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-NaseBedeckung gem. 10. EindV ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.“