Mit Verabschiedung der SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gehen neue Regelungen für den Sportbetrieb einher:

Darf ich auf und in öffentlichen Sportanlagen wieder Sport treiben?

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist gestattet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Von dieser Öffnung ausgenommen sind Sportstätten, die auch von Schulen oder Kindertagesstätten genutzt werden, da diese erhöhten Hygieneauflagen unterliegen.

Brauche ich eine Genehmigung?

Ja, die Nutzung der Sportstätte erfordert die Zustimmung des Betreibers der Anlage.
Bei Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft senden Sie bitte zur Aufnahme des Sportbetriebs der Verwaltung der Gemeinde Nordharz eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Regeln gern per Fax an Tel. 039451/600-50 oder E-Mail an

Welche Regeln sind einzuhalten?

  • Mindestens 1,5 m Abstand zwischen den anwesenden Personen einhalten
  • Hygieneanforderungen einhalten:
    • häufiges Händewaschen
    • Desinfektion und Reinigung von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der genutzten Sportgeräte
  • Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 begenzt
  • Für die Ausübung des Sports gelten die Empfehlungen des jeweiligen Spitzenverbandes als verbindlich
  • Keine Gefährdung von Risikogruppen
  • Ausgeschlossen sind Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung, Fieber oder Erkältungssymptomen sowie Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder Kontakt zu Reiserückkehrern hatten