8. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Außerdem tritt ab heutigem Dienstag, 15.09.2020, die 6. ÄnderungsVO zur QuarantäneVO in Kraft.
Liebe Eltern in der Gemeinde Nordharz,
zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Nordharz wendet sich der Bürgermeister Gerald Fröhlich an Sie in folgendem Elternbrief.
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres gibt es neue Regelungen für den Betrieb der Sportstätten der Gemeinde Nordharz.
So soll es auch denjenigen Sportgruppen grundsätzlich wieder ermöglicht werden, in den kommunalen Sportstätten ihren Trainingsbetrieb aufzunehmen, in denen Kita- oder Schulsport stattfindet.
Dazu sind folgende Auflagen zu erfüllen:
1. Die Nutzung kommunaler Traininingsstätten beantragen Sie bitte mit folgendem
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte schriftlich per Fax, E-Mail oder postalisch bei der Gemeinde Nordharz ein.
2. Sie warten auf Bestätigung durch die Gemeindeverwaltung und Einweisung durch den zuständigen Sachbearbeiter.
3. Sie oder ein von Ihrer Sportgruppe ernannter Hygienebeauftragter verpflichtet sich, die Teilnehmerliste für ihre jeweilige Nutzungszeit nach jeder Nutzung ordnungsgemäß auszufüllen und für 4 Wochen aufzubewahren.
4. Die Einhaltung der Benutzungsregeln sowie die Umsetzung der geforderten Desinfektionsmaßnahmen sind nach jeder Nutzung mit der Unterschrift durch den Verantwortlichen des Vereins / der Organisation zu bestätigen.
Dazu gehören:
Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.
Mit Verabschiedung der SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gehen neue Regelungen für den Sportbetrieb einher:
Darf ich auf und in öffentlichen Sportanlagen wieder Sport treiben?
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist gestattet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Von dieser Öffnung ausgenommen sind Sportstätten, die auch von Schulen oder Kindertagesstätten genutzt werden, da diese erhöhten Hygieneauflagen unterliegen.
Brauche ich eine Genehmigung?
Ja, die Nutzung der Sportstätte erfordert die Zustimmung des Betreibers der Anlage.
Bei Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft senden Sie bitte zur Aufnahme des Sportbetriebs der Verwaltung der Gemeinde Nordharz eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Regeln gern per Fax an Tel. 039451/600-50 oder E-Mail an
Welche Regeln sind einzuhalten?
Ab 10.07.2020 können Unternehmen in Sachsen-Anhalt Überbrückungshilfen beantragen, wie das Wirtschaftsministerium bekanntgibt in einer Pressemitteilung.
Die Kurzfakten zum Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen finden Sie im Faktenblatt Coronahilfen.
Am 02.07.2020 tritt die siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die sechste Eindämmungsverordnung außer Kraft.
Die Landesregierung hat zudem die fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung beschlossen.
Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat die Soforthilfe ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, wie in einer Pressemitteilung bekanntgegeben wird.
Auch für Sportvereine in Sachsen-Anhalt gibt es Unterstützung vom Land, wie das Ministerium für Inneres und Sport in einer Pressemitteilung ankündigt.
Wie kann ich mein Lieblingsgeschäft in der Corona-Krise unterstützen?
Unter http://www.einharz-gutschein.de bietet die Ein Harz GmbH Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu kaufen, die sie später nach der Wiedereröffnung dort einlösen können. So unterstützen sie die lokalen Unternehmer finanziell trotz der angeordneten Geschäftsschließung.
Unternehmer aus der gesamten Harzregion können sich dort kostenfrei registrieren, um im Gutscheinportal mitzumachen. Ob Friseursalon, Restaurant oder Blumenladen – alle Branchen sind gefragt.
Die Sprechstunden in der Außenstelle Veckenstedt der Mediziner Dipl.-med. Anke Heine und Dr. med. Eugen Müller entfallen bis auf weiteres. Die Hausarztpraxis von Dr. med. Eugen Müller wird die Sprechzeiten nur noch in Ilsenburg abdecken. Die Hausarztpraxis von Dipl.-med. Anke Heine ist nur noch in Wasserleben erreichbar.
Patienten werden gebeten, sich ausschließlich telefonisch für Terminvereinbarung, Rezeptwünsche und AU-Scheine zu melden:
Dipl.-med. Anke Heine unter Tel. 039451 270
Dr. med. Eugen Müller unter 039452 8188