Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 07.01.2022
Am 07.01.2022 hat Bundeskanzler Olaf Scholz, MdB, mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Corona-Lage beraten. Mit ihrem Beschluss setzen sie die bereits umgesetzten Kontaktbeschränkungen fort und verschärfen sie insbesondere im Bereich der Gastronomie. Ein weiterer zentraler Punkt der Beschlüsse ist die Fristverkürzung von Quarantäne für Kontaktpersonen bzw. Isolation für Infizierte/Personen mit Symptomen. Diese Fristverkürzung wird als notwendig erachtet, um Personalausfälle insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur auf ein Minimum zu reduzieren. Damit wurden die Empfehlungen des Expertenrats aufgegriffen. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt wiederum in den Händen der Länder. Auf die zentralen Ergebnisse möchten wir hinweisen:
Neu: FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV (Nr. 1)
Beim Einkaufen und bei Nutzung des ÖPNV werden FFP2-Masken dringend empfohlen. Es ist zu vermuten, dass viele Länder nun, soweit nicht bereits geschehen, eine FFP2-Maskenpflicht in diesen Bereichen einführen.
Neu: In der Gastronomie 2G-Plus (Nr. 4)
Im Bereich der Gastronomie soll der Schutzstandart von 2G auf 2G-Plus erhöht werden. Dabei sollen Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, keinen aktuellen Antigenschnell-Test benötigen.
Neu: Verzicht auf Quarantäne für Geboosterte und Reduzierung von Fristen der Isolation Infizierter; Schul- und Kita-Kinder (Nr. 8)
Künftig sollen symptomfreie, nicht infizierte Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Andere Kontaktpersonen müssen für 10 Tage in Quarantäne mit einer „Freitest-Option“ durch PCR- oder Antigen-Schnelltest nach 7 Tagen. Die Fristen der Isolation Infizierter werden für Beschäftigte in Krankenhäusern u. ä. verkürzt auf 7 Tage nach „Freitesten“ durch einen PCR-Test. Die Quarantänefrist für Schul-und Kitakinder, die asymptomatische und nicht infizierte Kontaktpersonen sind, wird auf 5 Tage festgesetzt, unter der Voraussetzung eines abschließenden negativen PCR- oder Antigenschnelltests.
Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen (Nr. 2 und 7)
Die 10-Personen-Regel bei privaten Zusammenkünften und die 2G-Regel für den Kulturbereich werden aufrechterhalten. Bars und Kneipen stehen unter besonderer Beobachtung. Das Verbot des Betriebs von Clubs und Discotheken bleibt bestehen.
Einführung einer allgemeinen Impfpflicht (Nr. 10)
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs halten eine allgemeine Impfpflicht für erforderlich.
Überbrückungshilfe und Sonderfonds (Nr. 14)
Bund und Länder wollen die bestehenden Überbrückungshilfen hinsichtlich erhöhter Personal-und Sachkosten anpassen.
Umsetzung
Die beschlossenen Maßnahmen können auf der Grundlage des geltenden Bundesrechts, insbesondere des aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes durch die Landesregierungen umgesetzt werden. Die Landesregierungen werden hierzu, soweit nicht bereits gleiche oder schärfere Regelungen gelten, ihre Landesverordnung in den nächsten Tagen anpassen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Protokollerklärung zum Beschluss abgegeben. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst bei den bei den derzeit geltenden Corona-Regeln im Land. Das heißt: In der Gastronomie wird nicht zusätzlich auf Tests für Genesene und Geimpfte, also das 2G-Plus-Modell, gesetzt. Die derzeit geltende Landesverordnung soll wie geplant bis zum 18.01.2022 in Kraft bleiben.
Am 24.01.2022 wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und die Lage beraten.
Weihnachtsbäume entsorgen
Offene Impfaktion am 14. Januar 2022 in Wasserleben
In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.
Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
Die Gemeinde Nordharz wünscht einen guten Rutsch!
Dritte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung
Nach Feststellung der epidemischen Lage werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Dazu wurde die 3. Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Zu den neuen Maßnahmen gehört u.a. die Schließung von Clubs und Diskotheken. Die aktuelle Eindämmungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft und gilt bis vorerst zum 18. Januar 2022.
Dritte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung
Pressemitteilung Sachsen-Anhalt schließt Clubs und Diskotheken
Nohberg-Stiftung verteilt kleinen Obolus an Schulkinder
Alle Danstedter Kinder von der 1. bis zur 8. Klasse dürfen sich am Dienstag, 21. Dezember, von 17 bis 18 Uhr im Gemeindebüro Danstedt 2,00 Euro abholen. Gezahlt wird der kleine Obolus aus dem Nohberg-Vermächtnis, auf dem diese Danstedter Tradition fußt. Kinder, die die Grundschule Heudeber besuchen, brauchen nicht zu dem Termin erscheinen. Sie erhalten ihren Betrag über die Grundschule.
Unser 6. Nordharzbote erscheint am 18. Dezember!
Offene Impfaktion am 15. Dezember 2021 in Wasserleben
In der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr können sich alle Personen ab 18 Jahren mit dem Wohnsitz Landkreis Harz ohne eine vorherige Terminvergabe impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen (Booster). Laut Empfehlung der Stiko sollte der Abstand zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischimpfung sechs Monate betragen! Über eine Verkürzung entscheidet im Einzelnen immer der Impfarzt.
Mitzubringen sind die Krankenkassenkarte und der Impfpass. Zur Entlastung vor Ort und um einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, ist es von Vorteil das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie den Anamnesebogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff bereits ausgefüllt mitzubringen. Beide Dateien finden Sie nachstehend.
Der nächste Impftermin in der Gemeinde Nordharz ist Freitag, der 14. Januar 2022 von 09.00 – 18.00 Uhr.
Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff