Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Harz vom 30.04.2026  

Projektideen von Jugendlichen sind gefragt
YOUNG LEADER Harz startet Projektaufruf

Junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren haben die Chance, ihre Projekte bei der Lokalen Aktionsgruppe Harz einzureichen. Die Projektanträge müssen spätestens bis zum 03.06.2026 bei der Regionalmanagerin Isabel Reuter von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH vorliegen.

Die Lokale Aktionsgruppe Harz umfasst die Städte Blankenburg, Ilsenburg, Oberharz am Brocken, Wernigerode und die Gemeinde Nordharz samt ihrer Ortsteile. Um ein Projekt zu beantragen, müssen sich mindestens drei junge Menschen aus diesem Gebiet zusammenfinden und es dort selbst umsetzen. Unterstützt werden u. a. Vorhaben, die den Vereinsnachwuchs stärken, die Vernetzung von Jugendlichen voranbringen oder Angebote für junge Menschen initiieren oder verbessern. Auch Projekte, die zu Bildung und Umweltschutz beitragen, haben gute Chancen ausgewählt zu werden.

Alle eingereichten Anträge werden mittels einheitlicher Kriterien bewertet. Der Jugendbeirat der Lokalen Aktionsgruppe Harz beschließt dann am 18.06.2026 darüber, welche Vorhaben gefördert werden sollen. Pro Projekt ist max. eine Förderung von 1.000,00 Euro möglich. Das Jugendbudget stellt die Lokale Aktionsgruppe Harz aus ihren Eigenmitteln zur Verfügung. Unterstützung können sich die jungen Menschen, wenn nötig, z. B. bei einem Verein oder einem Jugendclub holen.

Während der zweiten Jugendwerkstatt der Lokalen Aktionsgruppe Harz im Jugendzentrum im Georgenhof in Blankenburg entwickelten 25 Jugendliche bereits ihre Projektideen. Sie gehen auf das Gymnasium Am Thie in Blankenburg, die Sekundarschule Thomas Müntzer in Wernigerode, das Gymnasium Wernigerode und die Sekundarschule Johann Wolfgang von Goethe in Ilsenburg. Stadtjugendpfleger, Vertreter von Kirchgemeinden und dem Kreis-Kinder- und Jugendring moderierten die Workshops. Die meisten Institutionen sind auch Mitglied in der Lokalen Aktionsgruppe Harz. Ihr Vorsitzender Bürgermeister Gerald Fröhlich betonte, dass das Projekt YOUNG LEADER Harz Jugendlichen ein Forum des Austauschs und Mitbestimmungsmöglichkeiten bietet.

Für Fragen und Beratung steht die Regionalmanagerin der Lokalen Aktionsgruppe Harz Isabel Reuter unter Telefon 0391 7361712 und per E-Mail unter zur Verfügung. Für weitere Informationen und zum Download des Projektantrags: www.lag-harz.de/young-leader-harz/

TeilnehmerInnen der Jugendwerkstatt im Georgenhof in Blankenburg (Foto: LAG Harz)

In Kleingruppen tüftelten die Jugendlichen Ideen aus. (Foto: Jugendbeirat)

 

Temporärer Verwaltungsumzug

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund bauordnungsbehördlicher Anordnung müssen unsere Mitarbeiter die Verwaltungsgebäude in

der Straße der Technik 4 und Poststraße 2 in Veckenstedt vorübergehend verlassen.

Es erfolgt ein temporärer Umzug nach Wasserleben in das ehemalige Schulgebäude.

Die Kollegen aus der Poststraße und einzelne Mitarbeiter aus dem Hauptsitz machen den Anfang.

Ab dem 30. März sind die Räumlichkeiten in der Poststraße 2 unbesetzt.

Bitte wenden Sie sich bei aufkommenden Fragen zunächst an unser Büro auf dem Amtshof.

 

 

 

Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Harz vom 17.03.2026

Projekte für den ländlichen Raum gesucht
Lokale Aktionsgruppe Harz startet Projektaufruf

Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts haben eine neue Chance, ihre Projekte einzureichen. Die Projektsteckbriefe müssen spätestens bis zum 31.05.2026 bei der Regionalmanagerin der Lokalen Aktionsgruppe Harz Isabel Reuter von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH vorliegen.

LEADER/CLLD ist eine EU-Fördermethode für den ländlichen Raum, die sich aus verschiedenen Fördertöpfen speist. Die Lokale Aktionsgruppe Harz umfasst die Städte Blankenburg, Ilsenburg, Oberharz am Brocken, Wernigerode und die Gemeinde Nordharz samt ihrer Ortsteile.

Projektträger aus diesem Gebiet können Vorhaben in drei Bereichen einbringen. Der Bereich Bevölkerung und Bürgerschaft umfasst z. B. die Einbindung von digitalen Technologien in das Gemeinschaftsleben, die Verbesserung der Jugendarbeit oder Initiativen zur kulturellen Bildung. Im Bereich Infrastruktur und Daseinsvorsorge geht es z. B. um die Sicherung der Gesundheitsversorgung, die Verbesserung von Mobilität, die Aufwertung des Wohnumfeldes oder den Ausbau erneuerbarer Energien. Im Bereich Wirtschaft und Tourismus können Projekte gefördert werden, bei denen z. B. kleine Unternehmen gestärkt, regionale Produkte unterstützt, touristische Angebote geschaffen oder regionale Kooperationen vorangebracht werden.

Alle eingereichten Projekte werden mittels einheitlicher Kriterien bewertet. Das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe Harz aus Vertretern von u. a. Kommunen, Vereinen und Unternehmen beschließt dann am 16.06.2026 darüber, welche Vorhaben gefördert werden sollen. Danach erfolgt die Antragstellung an die Bewilligungsbehörden. Die Förderung kann je nach Förderschwerpunkt zwischen 50 % und 90 % der Gesamtkosten betragen. Das Budget für den Projektaufruf liegt insgesamt bei 2,5 Mio. Euro.

Für eine kostenfreie Beratung steht die Regionalmanagerin der Lokalen Aktionsgruppe Harz Isabel Reuter unter Telefon 0391 7361712 und per E-Mail unter reuter.i@lgsa.de zur Verfügung. Für weitere Informationen und zum Download des Projektsteckbriefs: www.lag-harz.de

Zu unserem Foto: Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Harz (Foto: LGSA)

Stallpflicht im Landkreis Harz gilt weiterhin * voraussichtlich bis Ende März

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Amt für Veterinärwasen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz informiert wie folgt:
„Die bereits mit Datum vom 28.01.2026 verfügte Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest für jegliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) gilt weiterhin. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Tauben.

Die Stallpflicht wird voraussichtlich bis Ende März bestehen bleiben. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beobachtet die Tierseuchenlage und bewertet das Risiko regelmäßig neu.“

Bitte beachten Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur bestehenden Stallpflicht im Landkreis Harz.
Die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Harz finden Sie auch unter folgendem Link: