Kurzgefasst: Ortschaftsrat Abbenrode vom 22.02.2022
Bau- und Vergabeausschuss am 23.02.2022 entfällt
Allgemeinverfügung des Landkreis Harz zum Versammlungsverbot
Allgemeinverfügung des Landkreis Harz -Versammlungsbehörde-, zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und dem Vollzug bzw. die Einführung einer Impfpflicht
Der Landkreis Harz hat am 18. Februar 2022 als Versammlungsbehörde die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und gegen den Vollzug beziehungsweise die Einführung einer Impfpflicht erlassen. Der Vollzug des § 13 VersammlG LSA und der 15. EindV LSA gilt auf dem Gebiet des Landkreises Harz. Die Allgemeinverfügung erscheint im Sonderamtsblatt Nr. 07/2022 und ist sit dem 18.02.2022 im Internet unter www.kreis-hz.de in der Rubrik Harzer Kreisblatt eingestellt.
Wasserlebens Rohrstieg gesperrt
Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung
Folgende Änderungen der Eindämmungsverordnung gelten ab dem 18. Februar:
- Es entfällt die 2G-Pflicht im Einzelhandel. Es entfällt die Nachweispflicht des Immunitätsstatus. Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Die 2G-Pflicht entfällt auch in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven sowie Autokinos und Tierhäusern. Hier soll künftig das 3G-Modell gelten.
- Die aktuellen Kontaktempfehlungen für Geimpfte und Genesene werden aufgehoben. Für vollständig geimpfte Personen oder Genesene entfällt die Kontaktempfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen aufzuhalten.
- Die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte und Nicht-Genesene werden gelockert. Die Regelung, nach der sich Angehörige eines Haushalts und bis zu zwei weitere Personen eines anderen Haushalts treffen dürften, wird aufgehoben. Stattdessen gilt folgendes: Private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte und Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens zehn Personen erlaubt. Diese Begrenzung gilt nicht bei privaten Treffen von zwei Haushalten, einschließlich der zu diesen Haushalten gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
- Ab dem 04. März soll es weitere Lockerungsschritte geben, jedoch in Abhängigkeit von der Krankenhausbelastung. Dies betrifft insbesondere:
- Lockerungen der Zugangsregelung im organisierten Sport und in der Gastronomie und Hotellerie.
- Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen.
- Öffnung von Diskotheken und Clubs.
Unwetterwarnung vor schwerem Sturm Orkantief ZEYNEP
Fr, 18. Feb, 18:00 – Sa, 19. Feb 04:00 Uhr
In der Gemeinde Nordharz treten orkanartige Böen mit Geschwindigkeiten zwischen 90 km/h (25m/s, 48kn, Bft 10) und 115 km/h (32m/s, 63kn, Bft 11) anfangs aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Orkanböen bis 120 km/h (33m/s, 64kn, Bft 12) gerechnet werden.
ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können zum Beispiel entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien! Verlassen Sie nicht das Haus und suchen Sie sichere Räume auf! Stellen Sie Fahrzeuge nach Möglichkeit in die Garage!
Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Verabredung von Öffnungsschritten
Bundeskanzler Olaf Scholz hat gestern erneut mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Corona-Lage beraten. Bereits im Vorfeld des heutigen Treffens hat es eine Diskussion um ein Ende der Maßnahmen und Öffnungsschritte gegeben. Einige Länder haben das gestrige Treffen nicht abgewartet und bereits zuvor erste Schritte beschlossen. Die mit dem gestrigen Bund-Länder-Beschluss getroffenen stufenweisen Öffnungen sind der richtige Weg. Es braucht eine Exitstrategie. Wichtig ist, dass Öffnungsschritte und Stufen klar und in ihrem Rahmen einheitlich zwischen den Ländern verabredet werden. Dies ist für die Akzeptanz wichtig und für die Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehbar.
Unwetterwarnung vor schwerem Sturm Orkantief YLENIA
Mi, 16. Feb, 22:00 – Do, 17. Feb 18:00 Uhr
In der Gemeinde Nordharz treten orkanartige Böen mit Geschwindigkeiten zwischen 80 km/h (22m/s, 44kn, Bft 9) und 110 km/h (31m/s, 60kn, Bft 11) aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Orkanböen bis 120 km/h (33m/s, 64kn, Bft 12) gerechnet werden. In der Nacht zum Donnerstag Böen zwischen 80 und 100 km/h zunächst aus Südwest, später West. Mit Kaltfrontdurchgang vorübergehend Böen bis 120 km/h. Am Donnerstagvormittag vorübergehende Abschwächung des Windes, aber im Tagesverlauf wieder verbreitet Böen zwischen 90 und 110 km/h, in Schauernähe auch um 120 km/h aus West.
ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können zum Beispiel entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien! Verlassen Sie nicht das Haus und suchen Sie sichere Räume auf! Stellen Sie Fahrzeuge nach Möglichkeit in die Garage!