Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Gemäß Allgemeinverfügung ist angesichts der stark zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2 und der daraus resultierenden Notwendigkeit, größere Menschenansammlungen zu vermeiden, zurSicherstellung der Versorgung der Bevölkerung eine zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen im Land Sachsen-Anhalt erlaubt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Davon ausgenommen sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Die Erlaubnis betrifft folgende Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien,
Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons.
In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche
erlaubt

Verbot touristischer Reisen

Laut Erlass des Arbeitsministeriums Sachsen-Anhalt sind touristische Reisen ins Land Sachsen-Anhalt ab Freitag, 20.03.2020 bis zunächst Sonntag, 19.04.2020 untersagt.

Informationen für Unternehmen

Da die Auswirkungen der Corona-Krise die Unternehmen besonders treffen, finden Sie hier eine Zusammenstellung häufiger Fragen und Antworten (FAQ) für Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Sonderseiten des Bundeswirtschaftsministeriums sowie den Sonderseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft Sachsen-Anhalt.
Sie erreichen die Hotline des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt werktags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr unter Tel. 0391 / 567 4750.
Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Unter der Hotline des Landkreises Harz erhalten Sie von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:00 Informationen u.a. zu den Möglichkeiten finanzieller Hilfen, zu Arbeits- und Sozialrechtsfragen sowie zu generellen Fragen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes: Tel.: 03941 / 5970 1505.

Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus COVID-19

Sehr geehrte Einwohnerinnen, Einwohner, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,

nach einer bundesweiten Festlegung zur weiteren Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens reagiert die Gemeinde Nordharz mit nachfolgenden Maßnahmen, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen und eine weitere Infektion der Bevölkerung zu verlangsamen.

Es handelt sich hierbei um dringende präventive Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit weder ein bestätigter Fall und ebenfalls keine Verdachtsfälle des Corona-Virus in der Gemeinde Nordharz vorliegen.

  1. Betreuung in kommunalen Kindertagesstätten und Horten
    1. Eine „Notbetreuung“ der Kinder der kommunalen Kindertagesstätten wird vorgehalten.
    2. Wann kann ich mein Kind in die „Notbetreuung“ schicken? Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und sofern diese Eltern keine alternative Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehören beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u. a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (u. a. Energie, Wasser, Lebensmittel, Apotheken), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieher*innen, Lehrer*innen.
      Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Nur in diesen Fällen besteht ein Anspruch auf „Notbetreuung“. Unsere Mitarbeiter*innen sind angewiesen, vor Aufnahme der Kinder, eine Überprüfung der Voraussetzungen vorzunehmen. Die Mitarbeiter*innen wurden ebenfalls angewiesen, bei einem fehlenden Anspruch auf „Notbetreuung“ die Aufnahme der Kinder zu verweigern.
    3. Fragen zu einem finanziellen Ausgleich, u.a. der Kita-Beiträge können derzeit noch nicht beantwortet werden. Wir werden darüber jedoch informieren, sobald uns hierzu Erkenntnisse vorliegen.
  2. Verwaltung der Gemeinde Nordharz
    Die Verwaltungshäuser der Gemeinde Nordharz (in Veckenstedt, Straße der Technik und Poststraße) bleiben bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen. Für dringende, persönliche Termine wenden Sie sich bitte für Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes unter den Rufnummern 039451/600-33 oder 600-34 an die entsprechenden Mitarbeiterinnen. Für Angelegenheiten des Standesamtes vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Rufnummer 039451/600 -32.
    Die Telefonnummer für alle weiteren Angelegenheiten und Fragen ist wie bisher 039451/600-0.
  3. Gesellschaftliches Leben
    Durch den Bürgermeister wird angewiesen:

    1. Die gemeindeeigenen Dorfgemeinschaftshäuser, Vereins- und Sportlerheime (und ggf. darin befindliche Gaststätten), Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken und alle weiteren öffentlichen Einrichtungen bleiben zunächst bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen.
    2. Die gemeindeeigenen Turn- und Sporthallen, Sportplätze und das Freibad Wasserleben bleiben zunächst ebenfalls bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen.
    3. Die öffentlichen Spielplätze der Gemeinde Nordharz bleiben zunächst ebenfalls bis einschließlich 13.04.2020 geschlossen.
    4. Öffentliche Veranstaltungen sind zunächst bis 13.04.2020 abgesagt. Hierzu zählen explizit auch alle öffentlichen Osterfeuer in der Gemeinde Nordharz. Für private Brauchtums- und Osterfeuer, welche genehmigungspflichtig sind, werden derzeit keine Genehmigungen erteilt.
    5. Nutzungsverträge für öffentliche Einrichtungen (u.a. Dorfgemeinschaftshäuser) gelten im Zeitraum bis zunächst 13.04.2020 automatisch als storniert.
    6. Die Durchführung von Eheschließungen ist auf einen Rahmen des engsten Familienkreises von max. 8 Personen begrenzt.
    7. Trauerveranstaltungen auf kommunalen Friedhöfen werden ebenfalls auf einen Rahmen des engsten Familienkreises von max. 8 Personen beschränkt.

In Absprache mit dem Vorsitzenden des Gemeinderates und den Ortsbürgermeistern werden die Sitzungen des Gemeinderates, des Bau- und Vergabeausschusses und aller Ortschaftsräte bis auf Weiteres ausgesetzt.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe und Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation. Die vorstehenden Maßnahmen dienen dem Schutz aller und sind nur mit einem sehr hohen Maß von solidarischem Miteinander umsetzbar. Wir appellieren hierbei an die Vernunft jedes Einzelnen auch möglichst im privaten Bereich, die sozialen Kontakte, insbesondere zum Schutz der Kinder und Senioren auf ein Minimum zu beschränken.

Wir werden Sie weiterhin auf unserer Homepage und in den sozialen Netzwerken informieren. Nutzen Sie bitte vorrangig diese offiziellen Kanäle zur Information.

Gemeinde Nordharz schließt alle Grundschulen und Kitas

Liebe Eltern,

um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, wurde durch die Landesregierung beschlossen, die Schulen und Kindertageseinrichtungen in Sachsen–Anhalt ab Montag, den 16.03.2020, vorerst bis einschließlich Montag, den 13.04.2020 zu schließen.

Alle Einrichtungen sind nur noch für Kinder geöffnet, für die keine Möglichkeit zur Betreuung im privaten Umfeld besteht. Diese Übergangsregelung der Notbetreuung gilt bis Mittwoch, 18. März. Wir möchten somit an alle Eltern appellieren, ihre Kinder zu Hause zu betreuen oder anderweitige Lösungen zu finden. Weitere Informationen zur Notbetreuung und zur formellen Verfahrensweise wird es durch die Behörden in den nächsten Tagen geben. Sobald wir neue Erkenntnisse und Informationen zu den aktuellen Entwicklungen haben, werden wir Sie zeitnah informieren.

Für alle Lehrer und Krippen-, Hort- und Kitamitarbeiter gibt es eine bestehende Dienstpflicht. Wie die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt informierte, wird es für die Notsituation unterrichtliche Angebote geben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und mit freundlichen Grüßen
Fröhlich
Bürgermeister

Hinweise des Landes Sachsen Anhalt zur aktuellen Situation:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/

Hinweise zum Besucherverkehr in der Gemeindeverwaltung

Aufgrund der aktuellen Situation wird sowohl von Medizinern als auch der Bundesregierung zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus empfohlen, die direkten sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung der Gemeinde Nordharz höflich darum, auf nicht notwendige Behördengänge zu verzichten bzw. alternativ telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Allgemeinverfügung des Landkreises Harz

Auf Grund der Gefährdungslage durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 hat der Landkreis Harz die anliegende Allgemeinverfügung erlassen.

Nachfragen hierzu können Sie unter oder unter der Telefonnummer des Ordnungsamtes unter 03941/ 59 70 -, 44 02, -57 57 stellen.

Anbei finden Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Harz über das Verbot von Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern zur Eindämmung und Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sowie die Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen und den Erfassungsbogen für alle Teilnehmenden von Veranstaltungen.

Alle Dokumente stehen zum Download unter folgendem Link bereit:

http://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-des-landkreises-harz-ueber-das-verbot-von-veranstaltungen-mit-ueber-1000-teilnehmern-zur-eindaemmung-und-verbreitung-des-corona-virus-sars-cov-2.html

Allgemeine Informationen zum Corona-Virus

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

aktuell kommt es vermehrt auch zu Krankheits- und Verdachtsfällen einer Infektion mit dem Corona-Virus bei uns im Landkreis Harz. Da diese Situation zunehmend Einfluss auf das öffentliche Leben haben wird und wir die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung längst möglich absichern müssen, möchten wir Sie als Gemeinde Nordharz bitten, ruhig und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.

Allgemeine Informationen zum Corona-Virus

Weitere Empfehlungen und informative Webseiten möchten wir Ihnen auf diesem Wege im weiteren Umgang übermitteln:

  • Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise des Gesundheitsamtes in Bezug auf die Hygienemaßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz.
  • Das Robert-Koch-Institut weist stetig neue Risikogebiete aus, gibt jedoch aber auch weitere aufklärende Fakten zur Lage und Entwicklung in Deutschland.
    • Sollten Sie oder Personen Ihres Umfeldes in den letzten 14 Tagen in einem dieser Risikogebiete gewesen sein, suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrer/m unmittelbaren Vorgesetzten zur individuellen Beurteilung und zur Absprache des weiteren Vorgehens hinsichtlich Ihrer dienstlichen Aufgabe.
    • Sollten Sie eine Reise in ein Risikogebiet planen bzw. antreten wollen, bitten wir Sie zu bedenken, dass dies Folgen für Ihre Umgebung und Ihre Mitmenschen haben kann, u.a. Quarantäne, die Verweigerung der Ausreise nach Deutschland etc.
    • https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
  • Bei bereits auftretenden Symptomen des Corona-Virus, suchen Sie bitte nicht das Krankenhaus oder Ihren Arzt auf, sondern rufen Sie vorher telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an, um einen individuellen Termin zur Untersuchung zu vereinbaren und eine Infektion Anderer zu verhindern.
  • Folgende Nummern wurden durch die Bundesregierung freigeschaltet:
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 und 117
    • Einheitliche Behördennummer: 115
    • Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
    • Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 346 465 100
  • Der Landkreis Harz hat seit dem 7. März ein Bürgertelefon geschaltet.
    • Unter der Nummer 03941/59 70 55 55 können Bürgerinnen und Bürger von 8 bis 20 Uhr ihre Fragen stellen. Wichtige Informationen zum Corona-Virus stehen auch auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung:
      www.kreis-hz.de/de/coronavirus.html
  • Im Falle von Schließungen spezieller Einrichtungen hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) darauf hingewiesen, dass nach dem Pandemierahmenplan des Landes Entscheidungen in der Regel durch die zuständigen Gesundheitsämter der kreisfreien Städte oder Landkreise getroffen werden.

Bei weiteren Fragen oder Hinweisen stehen wir Ihnen unter der 039451 600-0 während der regulären Dienstzeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Fröhlich

Bürgermeister