Stallpflicht im Landkreis Harz gilt weiterhin * voraussichtlich bis Ende März

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Amt für Veterinärwasen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz informiert wie folgt:
„Die bereits mit Datum vom 28.01.2026 verfügte Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest für jegliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) gilt weiterhin. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Tauben.

Die Stallpflicht wird voraussichtlich bis Ende März bestehen bleiben. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beobachtet die Tierseuchenlage und bewertet das Risiko regelmäßig neu.“

Bitte beachten Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur bestehenden Stallpflicht im Landkreis Harz.
Die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Harz finden Sie auch unter folgendem Link:

 

Neue Projekte im Harz mit Aussicht auf EU-Förderung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
kürzlich bestätigte das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe Harz auf seiner Sitzung im Heimatmuseum Abbenrode 22 neue Projekte.
Nun können die Projektträger Anträge auf EU-Fördermittel stellen. Die gesamte Fördersumme aller 22 Projekte beläuft sich auf ca. 1,2 Mio. Euro.
Näheres finden Sie in der Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Harz vom 22.01.2026 samt Bild.

 

Stallpflicht im Landkreis Harz bleibt bestehen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur bestehenden Stallpflicht im Landkreis Harz.
Die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Harz finden Sie auch unter folgendem Link: