Stallpflicht im Landkreis Harz gilt weiterhin * voraussichtlich bis Ende März
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Amt für Veterinärwasen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz informiert wie folgt:
„Die bereits mit Datum vom 28.01.2026 verfügte Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest für jegliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) gilt weiterhin. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Tauben.
Die Stallpflicht wird voraussichtlich bis Ende März bestehen bleiben. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beobachtet die Tierseuchenlage und bewertet das Risiko regelmäßig neu.“
Bitte beachten Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur bestehenden Stallpflicht im Landkreis Harz.
Die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Harz finden Sie auch unter folgendem Link:






