Sitzung des Gemeinderates am 13.03.2024
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zur Europawahl & den Kommunalwahlen
023_2024 Flyer_Kommunal_Europawahlen_Flyer
Beantragung Briefwahl
für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
+++ Hinweis +++
Besteht der Wunsch, Briefwahlunterlagen für beide Wahlen zu erhalten, so muss der QR-Code der jeweiligen Wahlbenachrichtigung eingescannt werden.
Um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, den Wahlschein vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Hier finden Sie demnächst die benötigten Unterlagen zur Europawahl 2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nordharz besteht aus 20 Mitgliedern und dem Bürgermeister.
Zur Gemeinde Nordharz gehören die Ortsteile Abbenrode, Danstedt, Heudeber mit OT Mulmke, Langeln, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt und Wasserleben.
Die jeweiligen Ortschaftsräte werden wie folgt besetzt:
Abbenrode mit 6 Mitgliedern
Danstedt mit 6 Mitgliedern
Heudeber mit 9 Mitgliedern
Langeln mit 9 Mitgliedern
Schmatzfeld mit 6 Mitgliedern
Stapelburg mit 9 Mitgliedern
Veckenstedt mit 9 Mitgliedern
Wasserleben mit 9 Mitgliedern
Für Informationen zur Kreistagswahl folgen Sie bitte folgendem Link:
https://www.kreis-hz.de/de/kreistagswahl-2024.html
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zur Europawahl & den Kommunalwahlen
023_2024 Flyer_Kommunal_Europawahlen_Flyer
Beantragung Briefwahl
für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
+++ Hinweis +++
Besteht der Wunsch, Briefwahlunterlagen für beide Wahlen zu erhalten, so muss der QR-Code der jeweiligen Wahlbenachrichtigung eingescannt werden.
Um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, den Wahlschein vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Zustimmungserklärung (Anlage 8a)
Wahlbüro Schmatzfeld
Wahlbüro Heudeber
Wahlbüro Danstedt
Wahlbüro Stapelburg
Wahlbüro Wasserleben
Wahlbüro Langeln
Wahlbüro Abbenrode
Briefwahl
Wahlbüro Veckenstedt
Gartenabfallverbrennung
Vom 01.03. bis 20.04.2024 ist es wieder erlaubt, seine Gartenabfälle zu verbrennen. Verbrannt werden darf von Montag bis Freitag, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
Verbrannt werden dürfen u.a. trockene Gartenabfälle, so zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile und Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten. Bitte beachten Sie dabei: Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden. Die Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises ist zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ordnung, erreichbar unter folgender Telefonnummer: 039451.600 36.