Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 17.01.2022 die Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und verkündet. Die Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 18.01.2022 in Kraft. Sie gilt bis zum 28.01.2022. Im Wesentlichen wurden die aktuellen Regelungen verlängert. Der Bußgeldkatalog wurde nicht geändert.
Pressemitteilung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung