Am 07.01.2022 hat Bundeskanzler Olaf Scholz, MdB, mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Corona-Lage beraten. Mit ihrem Beschluss setzen sie die bereits umgesetzten Kontaktbeschränkungen fort und verschärfen sie insbesondere im Bereich der Gastronomie. Ein weiterer zentraler Punkt der Beschlüsse ist die Fristverkürzung von Quarantäne für Kontaktpersonen bzw. Isolation für Infizierte/Personen mit Symptomen. Diese Fristverkürzung wird als notwendig erachtet, um Personalausfälle insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur auf ein Minimum zu reduzieren. Damit wurden die Empfehlungen des Expertenrats aufgegriffen. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt wiederum in den Händen der Länder. Auf die zentralen Ergebnisse möchten wir hinweisen:
Neu: FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV (Nr. 1)
Beim Einkaufen und bei Nutzung des ÖPNV werden FFP2-Masken dringend empfohlen. Es ist zu vermuten, dass viele Länder nun, soweit nicht bereits geschehen, eine FFP2-Maskenpflicht in diesen Bereichen einführen.
Neu: In der Gastronomie 2G-Plus (Nr. 4)
Im Bereich der Gastronomie soll der Schutzstandart von 2G auf 2G-Plus erhöht werden. Dabei sollen Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, keinen aktuellen Antigenschnell-Test benötigen.
Neu: Verzicht auf Quarantäne für Geboosterte und Reduzierung von Fristen der Isolation Infizierter; Schul- und Kita-Kinder (Nr. 8)
Künftig sollen symptomfreie, nicht infizierte Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Andere Kontaktpersonen müssen für 10 Tage in Quarantäne mit einer „Freitest-Option“ durch PCR- oder Antigen-Schnelltest nach 7 Tagen. Die Fristen der Isolation Infizierter werden für Beschäftigte in Krankenhäusern u. ä. verkürzt auf 7 Tage nach „Freitesten“ durch einen PCR-Test. Die Quarantänefrist für Schul-und Kitakinder, die asymptomatische und nicht infizierte Kontaktpersonen sind, wird auf 5 Tage festgesetzt, unter der Voraussetzung eines abschließenden negativen PCR- oder Antigenschnelltests.
Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen (Nr. 2 und 7)
Die 10-Personen-Regel bei privaten Zusammenkünften und die 2G-Regel für den Kulturbereich werden aufrechterhalten. Bars und Kneipen stehen unter besonderer Beobachtung. Das Verbot des Betriebs von Clubs und Discotheken bleibt bestehen.
Einführung einer allgemeinen Impfpflicht (Nr. 10)
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs halten eine allgemeine Impfpflicht für erforderlich.
Überbrückungshilfe und Sonderfonds (Nr. 14)
Bund und Länder wollen die bestehenden Überbrückungshilfen hinsichtlich erhöhter Personal-und Sachkosten anpassen.
Umsetzung
Die beschlossenen Maßnahmen können auf der Grundlage des geltenden Bundesrechts, insbesondere des aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes durch die Landesregierungen umgesetzt werden. Die Landesregierungen werden hierzu, soweit nicht bereits gleiche oder schärfere Regelungen gelten, ihre Landesverordnung in den nächsten Tagen anpassen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Protokollerklärung zum Beschluss abgegeben. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst bei den bei den derzeit geltenden Corona-Regeln im Land. Das heißt: In der Gastronomie wird nicht zusätzlich auf Tests für Genesene und Geimpfte, also das 2G-Plus-Modell, gesetzt. Die derzeit geltende Landesverordnung soll wie geplant bis zum 18.01.2022 in Kraft bleiben.
Am 24.01.2022 wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und die Lage beraten.