Am 02.07.2020 tritt die siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Gleichzeitig tritt die sechste Eindämmungsverordnung außer Kraft.
Die Landesregierung hat zudem die fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung beschlossen.