Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz,
am 03.04.2022 tritt die 17. Eindämmungsverordnung in Kraft. Mit der neuen Verordnung wird in vielen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Maske aufgehoben, gleiches gilt für den Geimpft- oder Genesenennachweis.
17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31.03.2022
Pressemitteilung Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.03.2022