Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung am 04.10.2021 unterzeichnet. Diese Verordnung wird am 06.10.2021 verkündet und am 07.10.2021 in Kraft treten.

Die bestehende 14. Corona-Vorordnung wäre im Ablauf den 07.10.2021 außer Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung wird die bestehende 14. Corona-Verordnung bis zum 12.11.2021 verlängert. Inhaltliche Veränderungen sind nicht vorgesehen, in der Verordnung werden lediglich die Bezeichnungen der Ministerien den neuen Ressortzuschnitten angepasst.

Sechste Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung