Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Beschluss Nr. 92/01/VIII/2021 des Gemeinderates der Gemeinde Nordharz vom 10.02.2021 über die Haushaltssatzung 2021 wird durch die Aufsichtsbehörde nicht beanstandet.
Der Haushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA in der Zeit vom
12.04.2021 – 26.04.2021
zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeinde Nordharz, Poststraße 2, 38871 Veckenstedt, öffentlich aus.