Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) hat die Gemeinde Nordharz eine Schiedsstelle eingerichtet.

Die Schiedsstelle verfolgt das Ziel tragbare Lösungen für alle Parteien bei Konflikten zu finden und als vorgerichtliche Instanz zu wirken- immer nach dem Grundsatz:

Schlichten statt Richten!
Bei folgenden Streitigkeiten wird die Schiedsstelle auf Antrag tätig:

Freiwillige Streitschlichtung (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Gegenständen, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, nachbarrechtliche Belange, Ansprüche aus Rechtsgeschäften, usw.)
Obligatorische Streitschlichtung (zwingende Voraussetzung vor einer gerichtlichen Klage nachbarschaftliche Grundstücksstreitigkeiten, usw.)
Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der privatklage (Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedsbruch, usw.)

Die vom Amtsgericht Wernigerode berufene Schiedsperson für die Gemeinde Nordharz (Carola Helmholz) ist wie folgt zu erreichen:

Per e-mail:

Telefon: 039451 600-14 (Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen)

Sitz der Schiedsstelle: Gemeinde Nordharz, Straße der Technik 4, 38871 Nordharz/ OT Veckenstedt

Mehr informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit der Schiedsstellen erfahren Sie in den Broschüren „Schlichten statt Richten“ und „Nachbarrecht Sachsen-Anhalt -Einigung am Gartenzaun“ im Download -Bereich auf dieser Seite.

Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt – Einigung am Gartenzaun

Schlichten statt richten