Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die
Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Hinweisen.
Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die
Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
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