Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit der Dritte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 02.08.2021 die Regelung der 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung verlängert.
Die Verordnung tritt am 04.08.2021 in kraft und gilt bis zum 26.08.2021.
Die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zum Tragen eines Mund-nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen gelten fort.
Mit der Verlängerung der Verordnung über den 05.08.2021 hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden.
Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun den allgemeinen Kontaktempfehlungen. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr in den Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz.
Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.