Nach Feststellung der epidemischen Lage werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Dazu wurde die 3. Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Zu den neuen Maßnahmen gehört u.a. die Schließung von Clubs und Diskotheken. Die aktuelle Eindämmungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft und gilt bis vorerst zum 18. Januar 2022.
Dritte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung
Pressemitteilung Sachsen-Anhalt schließt Clubs und Diskotheken