Die Landesregierung hat am 27.11.2020 die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Die Verordnung setzt die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vom 25.11.2020 für Sachsen-Anhalt um. Sie wird am 30.11.2020 verkündet und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Die Verordnung gilt vom 01. bis 20.12.2020.
Die Regelungen für Weihnachten und den Jahreswechsel werden mit der Folge-Verordnung entschieden. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsver-ordnung verlängert Sachsen-Anhalt den derzeit geltenden Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten. Die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Nur noch fünf Personen dürfen sich privat treffen. Im Schulunterricht ab Klasse sieben gilt Maskenpflicht. Die bisher geltenden Einschränkungen bleiben im Grundsatz weiter bestehen. Gaststätten, Hotels, Kultur, Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen, Übernachtungen aus touristischen Gründen sind untersagt.
Hier finden Sie die Lesefassung der Verordnung.