Ab 10.07.2020 können Unternehmen in Sachsen-Anhalt Überbrückungshilfen beantragen, wie das Wirtschaftsministerium bekanntgibt in einer Pressemitteilung.
Die Kurzfakten zum Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen finden Sie im Faktenblatt Coronahilfen.