Temporärer Verwaltungsumzug

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund bauordnungsbehördlicher Anordnung müssen unsere Mitarbeiter die Verwaltungsgebäude in

der Straße der Technik 4 und Poststraße 2 in Veckenstedt vorübergehend verlassen.

Es erfolgt ein temporärer Umzug nach Wasserleben in das ehemalige Schulgebäude.

Die Kollegen aus der Poststraße und einzelne Mitarbeiter aus dem Hauptsitz machen den Anfang.

Ab dem 30. März sind die Räumlichkeiten in der Poststraße 2 unbesetzt.

Bitte wenden Sie sich bei aufkommenden Fragen zunächst an unser Büro auf dem Amtshof.

 

 

 

Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Harz vom 17.03.2026

Projekte für den ländlichen Raum gesucht
Lokale Aktionsgruppe Harz startet Projektaufruf

Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts haben eine neue Chance, ihre Projekte einzureichen. Die Projektsteckbriefe müssen spätestens bis zum 31.05.2026 bei der Regionalmanagerin der Lokalen Aktionsgruppe Harz Isabel Reuter von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH vorliegen.

LEADER/CLLD ist eine EU-Fördermethode für den ländlichen Raum, die sich aus verschiedenen Fördertöpfen speist. Die Lokale Aktionsgruppe Harz umfasst die Städte Blankenburg, Ilsenburg, Oberharz am Brocken, Wernigerode und die Gemeinde Nordharz samt ihrer Ortsteile.

Projektträger aus diesem Gebiet können Vorhaben in drei Bereichen einbringen. Der Bereich Bevölkerung und Bürgerschaft umfasst z. B. die Einbindung von digitalen Technologien in das Gemeinschaftsleben, die Verbesserung der Jugendarbeit oder Initiativen zur kulturellen Bildung. Im Bereich Infrastruktur und Daseinsvorsorge geht es z. B. um die Sicherung der Gesundheitsversorgung, die Verbesserung von Mobilität, die Aufwertung des Wohnumfeldes oder den Ausbau erneuerbarer Energien. Im Bereich Wirtschaft und Tourismus können Projekte gefördert werden, bei denen z. B. kleine Unternehmen gestärkt, regionale Produkte unterstützt, touristische Angebote geschaffen oder regionale Kooperationen vorangebracht werden.

Alle eingereichten Projekte werden mittels einheitlicher Kriterien bewertet. Das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe Harz aus Vertretern von u. a. Kommunen, Vereinen und Unternehmen beschließt dann am 16.06.2026 darüber, welche Vorhaben gefördert werden sollen. Danach erfolgt die Antragstellung an die Bewilligungsbehörden. Die Förderung kann je nach Förderschwerpunkt zwischen 50 % und 90 % der Gesamtkosten betragen. Das Budget für den Projektaufruf liegt insgesamt bei 2,5 Mio. Euro.

Für eine kostenfreie Beratung steht die Regionalmanagerin der Lokalen Aktionsgruppe Harz Isabel Reuter unter Telefon 0391 7361712 und per E-Mail unter reuter.i@lgsa.de zur Verfügung. Für weitere Informationen und zum Download des Projektsteckbriefs: www.lag-harz.de

Zu unserem Foto: Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Harz (Foto: LGSA)

Stallpflicht im Landkreis Harz gilt weiterhin * voraussichtlich bis Ende März

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Amt für Veterinärwasen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz informiert wie folgt:
„Die bereits mit Datum vom 28.01.2026 verfügte Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest für jegliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) gilt weiterhin. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Tauben.

Die Stallpflicht wird voraussichtlich bis Ende März bestehen bleiben. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beobachtet die Tierseuchenlage und bewertet das Risiko regelmäßig neu.“

Bitte beachten Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur bestehenden Stallpflicht im Landkreis Harz.
Die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Harz finden Sie auch unter folgendem Link:

 

Neue Projekte im Harz mit Aussicht auf EU-Förderung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
kürzlich bestätigte das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe Harz auf seiner Sitzung im Heimatmuseum Abbenrode 22 neue Projekte.
Nun können die Projektträger Anträge auf EU-Fördermittel stellen. Die gesamte Fördersumme aller 22 Projekte beläuft sich auf ca. 1,2 Mio. Euro.
Näheres finden Sie in der Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Harz vom 22.01.2026 samt Bild.

 

Stallpflicht im Landkreis Harz bleibt bestehen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur bestehenden Stallpflicht im Landkreis Harz.
Die amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Harz finden Sie auch unter folgendem Link:

 

Sprechtage des Aufarbeitungsbeauftragten der SED Diktatur für das Jahr 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie die Informationen der Behörde des Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED Diktatur:

„Die Behörde des Aufarbeitungsbeauftragten berät u.a. Opfer von SED-Unrecht zu den SED-Unrechtsrechtsbereinigungsgesetzen oder unterstützt Bürger bei der Antragstellung zur Einsicht in die Stasi-Akten bei den Stasi-Unterlagen-Archiven. Mit dem anliegendem Infoflyer der LzA möchten wir Sie über unser Aufgabenspektrum informieren und mit dem Sprechtagsflyer über die angebotenen Sprechtage für 2026 in Kenntnis setzen.“

 

Infoflyer

Beratungsflyer