Kindertagesstätten gehen ab sofort in den Notbetrieb. Für die Tage von Mittwoch, 16.12.2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. D. h., Eltern können für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt.Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich.
Ab Montag, 21.12.2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.
Hier steht Ihnen ein Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegestellen und Schulen zum Download zur Verfügung.
Bitte lassen Sie diese bei Bedarf von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen, um sie anschließend in der Kindertageseinrichtung abzugeben,
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Elternbrief der Solzialministerin.