Vom 01.03. bis 20.04.2023 ist es erlaubt, seine Gartenabfälle zu verbrennen. Verbrannt werden darf von Montag bis Freitag, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
Verbrannt werden dürfen u.a. trockene Gartenabfälle, so zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile und Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten. Bitte beachten Sie dabei: Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden. Die Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises ist zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ordnung, erreichbar unter folgender Telefonnummer: 039451.600 36.