In der Gemeinde Nordharz sind mit Stand 18. Dezember 2020, 12 Uhr, insgesamt 40 gemeldete Infektionsfälle bekannt. Am Freitag sind im Gemeindegebiet zwei weitere Fälle hinzugekommen.
Da aktuell die Zahl der Genesenen durch das Gesundheitsamt nicht mehr erfasst wird, kann nur die absolute Zahl der infizierten Personen mitgeteilt werden. Diese beinhaltet auch die wieder genesenen Fälle.
Mit Stand 18. Dezember 2020, 12 Uhr, sind dem Kreis-Gesundheitsamt insgesamt  88  positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden. Dies betrifft 14 Personen aus Blankenburg, neun Personen aus der Stadt Falkenstein/Harz, zwölf Personen aus Halberstadt, vier Personen aus Harzgerode, sechs Personen aus der Gemeinde Huy, eine Person aus der Stadt Oberharz am Brocken, zwei Personen aus Ilsenburg, zwei Personen aus der Gemeinde Nordharz, eine Person aus Osterwieck, sechs Personen aus der Welterbestadt Quedlinburg, 18 Personen aus Wernigerode, acht Personen aus Thale und vier Personen aus der Verbandsgemeinde Vorharz sowie eine Person aus der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber.
Dem Gesundheitsamt sind bedauerlicherweise weitere Todesfälle gemeldet worden. Fünf männliche Personen im Alter von 35 bis 90 Jahren wurden positiv auf das Coronavirus getestet. Zwei Personen hatten Vorerkrankungen und die übrigen drei sind an COVID-19 verstorben. Eine weitere weibliche Person im Alter von 91 Jahren wurde positiv auf das Coronavirus getestet und hatte Vorerkrankungen. Die Zahl der im Landkreis Verstorbenen im Zusammenhang mit COVID-19 steigt damit auf 33. 

Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderungen in der SARS-CoV-2 Pandemie

Der Landkreis Harz hat am heutigen Freitag, 18. Dezember 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Isolierung im Falle eines COVID-19 Verdachts bzw. eines positiven Testergebnis auf COVID-19 regelt. Die Allgemeinverfügung kann im Sonderamtsblatt vom 18. Dezember 2020 eingesehen werden. Dieses finden Sie unter folgendem Link: https://www.kreis-hz.de/de/datei/anzeigen/id/1358783,1167,1/sonderamtsblatt_nr._9_2020_vom_18.12.2020.pdf