Die dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sieht grundsätzlich Möglichkeiten für den Betrieb des Jugendsports vor. So ist die Durchführung in Kleinstgruppen von maximal 5 Personen (inklusive Betreuungsperson!) möglich, sofern eine Genehmigung durch den Betreiber vorliegt.
Bei kommunalen Sportstätten reichen Sie bitte folgenden Antrag in der Verwaltung der Gemeinde Nordharz schriftlich (postalisch, per Fax oder E-Mail) ein:

Bestätigung für Sportvereine entsprechend der dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.