Die Gemeindeverwaltung Nordharz bleibt weiterhin erreichbar und kann weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden – besonders für Anliegen des Einwohnermeldeamtes, Ordnungsamtes oder Standesamtes. Für Besucherinnen und Besucher der Verwaltung gilt dann ab Montag, 13. Dezember 2021, die 3G-Regel. Dadurch wollen wir angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucher und Besucherinnen erhöhen. Ab Montag wird für den Zutritt zu den Dienstgebäuden von Besucherinnen und Besuchern demnach ein Nachweis einer Immunisierung (genesen oder geimpft) oder die Vorlage eines negativen Tests verlangt (3G-Regel).
Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status bzw. das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor max. 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor max. 24 Stunden) wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert. Der Nachweis eines negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt sein. Selbsttests werden nicht anerkannt. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten.
Darüber hinaus gelten in den Verwaltungsgebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten – mindestens 1,5 Meter, Hygiene und grundsätzlich Maske tragen). Die bekannten Hygieneregeln, etwa im Hinblick auf die Husten- und Niesetikette, sind zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zum Gebäude untersagt.