Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in ihrer Kabinettssitzung am 23.11.2021 weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und
das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz (siehe unter I.).
Die Maßnahmen haben in die Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Eingang gefunden. Die Verordnung tritt heute am 24.11.2021 in Kraft.
Hinzuweisen ist darauf, dass das 2-G-Zugangsmodell für Innenräume nun weitgehend verpflichtend wird, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt wird ab dem 25.11.2021 für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben.
15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (Notverkündung)
Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung