Die Landesregierung hat die Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Nähere Erläuterungen finden Sie zudem in der Begründung.
Diese Verordnung tritt am morgigen Mittwoch, 25.03.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.03.2020 außer Kraft.